Eichhornstraße
Die Eichhornstraße ist für den Bus-, Rad- und Kfz-Verkehr wichtig, da sie eine der wenigen Verbindungen von der Innenstadt und Petershausen zur Therme, dem Strandbad Horn und dem Bodenseestadion darstellt. Während in einigen Abschnitten bereits Verbesserungen umgesetzt wurden, bietet die Radverkehrsführung in anderen Abschnitten noch Verbesserungspotential. Hierzu laufen verschiedene Planungen:
Abschnitt 1: Mainaustraße bis Hebelstraße
In diesem Abschnitt wurde eine Tempo 30-Zone eingerichtet, um die Sicherheit des Radverkehrs zu erhöhen. Von der Markierung von Fahrradschutzstreifen auf der Fahrbahn wurde Abstand genommen, weil dann alle auf der Fahrbahn markierten Pkw-Parkplätze hätten entfallen müssen.
Abschnitt 2: Hebelstraße bis Klinik Rosenau
Die Fahrbahnmarkierungen in diesem Straßenabschnitt waren erneuerungsbedürftig. Die Erneuerung der Fahrbahnmarkierungen wurde dazu genutzt, deutlich breitere Fahrradschutzstreifen zu markieren. Im Herbst 2020 wurden die Schutzstreifen mit an Einmündungen rot eingefärbten Furten markiert. Im Rahmen der Lärmaktionsplanung wird geprüft, ob auch in diesem Abschnitt Tempo 30 aus Lärmschutzgründen angeordnet werden kann.
Abschnitt 3: Klinik Rosenau bis Waldhaus Jakob
Früher wurden Radfahrende auf einen Weg im Wald geführt, welcher für das sommerliche Radverkehrsaufkommen mit vielen Kinderanhängern zu schmal ist. Zudem ist er unbeleuchtet und Winterdienst dort nicht möglich. Auf einem Abschnitt der Eichhornstraße bestand ein Radfahrverbot.
Für den Sommer 2021 richtete die Verwaltung eine testweise Verkehrsführung ein, welche mit einer Einbahnstraßenregelung für den Kfz-Verkehr einherging. Die Testphase brachte für den Fuß- und Radverkehr deutliche Vorteile, allerdings auch Nachteile für die Erreichbarkeit des Hörnle mit dem Auto. Nach der Auswertung der Testphase hat der Technische und Umweltausschuss im Dezember 2021 beschlossen, dass der östliche Abschnitt der Eichhornstraße sowie die südliche Jakobstraße zur Fahrradstraße werden sollen. Die Fahrradstraße wurde im Herbst 2022 eingerichtet. Ende 2023 soll abschnittsweise ein Mittelstreifen ergänzt werden, um Sicherheit und Komfort des Radverkehrs weiter zu erhöhen. Die Einrichtung der Fahrradstraße wird im Rahmen des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) gefördert. Die Mittel zur Realisierung stammen damit teilweise aus dem baden-württembergischen Staatshaushalt, den der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat.
Die geplanten Regelungen im Detail:
Auf einer Fahrradstraße ans Hörnle
Technischer und Umweltausschuss fasst einstimmigen Beschluss zu Eichhorn- und Jakobstraße
Pressemitteilung vom 17.12.2021