Was ist der Internationale Ausschuss?
Der Internationale Ausschuss berät den Gemeinderat in Fragen der Integration und Migration in Konstanz. Die Beratung hat das Ziel, gleiche Teilhabechancen für alle BürgerInnen mit und ohne Migrationsbiographie zu fördern und die Vielfalt sowie gegenseitige Anerkennung in der Konstanzer Bevölkerung zu stärken. Das Gremium besteht aus Vertretungen der Fraktionen im Gemeinderat und sachkundigen Mitgliedern. Im Jahr finden in der Regel drei Sitzungen im Ratssaal des Rathauses Konstanz statt. Die Geschäftsstelle für den Internationalen Ausschuss ist die Stabsstelle Konstanz International der Stadtverwaltung Konstanz.
Das bringen Sie mit:
- Kenntnisse und Kompetenzen in den Themenbereichen
- Engagement und Erfahrungen in der Integrationsarbeit
- Bereitschaft für ein ehrenamtliches, politisches Engagement
- Vollendung des 16. Lebensjahres
Folgende Themenbereiche werden von sachkundigen Mitgliedern im Internationalen Ausschuss beraten:
- Engagement und Beteiligung
- Bildung und Sprache
- Gesundheit und Sport
- Arbeit und wirtschaftliche Entwicklung
- Wohnen
- Diversity Management
Wie kann ich mich bewerben?
Senden Sie das ausgefüllte Bewerbungsformular an: international@konstanz.de oder stellen Sie es uns in Papierform unter der Adresse: Stabsstelle Konstanz International, Untere Laube 24, 78462 Konstanz zu.
Wie geht es weiter nach meiner Bewerbung?
Auswahlprozess sachkundiger Mitglieder
Ihre Bewerbungsunterlagen werden nach Eingang bei der Stabsstelle Konstanz International geprüft und an eine Vorschlagskommission weitergeleitet. Diese erstellt für den Gemeinderat eine Vorschlagsliste der sachkundigen Mitglieder sowie ihrer Stellvertretungen. Auf der Grundlage der Personenvorschläge nimmt der Gemeinderat die formelle Benennung vor.
Die Entscheidung der Vorschlagskommission erfolgt voraussichtlich bis zum 11.08.2024 und die Benennung durch den Gemeinderat spätestens bis zum 30.09.2024. Über die Entscheidung der Vorschlagskommission sowie über die Bestätigung durch den Gemeinderat werden die BewerberInnen jeweils informiert.