Willkommen im Wahljahr 2024

Ausblick auf die Kommunal- und Europawahlen am 9. Juni

Fotografie einer Hand die einen Umschlag in eine Wahlurne wirft.
Foto von Element5 Digital auf Unsplash

Da Volksvertreterinnen und Volksvertreter „im Namen des Volkes“ handeln, sind Wahlen ein wichtiges Instrument der Demokratie, um durch die gewählten Mandats‐ und EntscheidungsträgerInnen – sei es im Ortschaftsrat als unterster Ebene über Gemeinderat und Kreistag in Konstanz bis hin zum Europäischen Parlament – aktiv die Politik mitzugestalten. Diese vier Entscheidungsorgane werden in diesem Jahr neu gewählt.

Gemeinderats- und Ortschaftsratswahlen
Gewählt werden die 40 Mitglieder des Konstanzer Gemeinderates. Wahlberechtigt sind alle Deutschen und UnionsbürgerInnen ab 16 Jahren, die seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Konstanz haben.
 
Gewählt werden außerdem die Mitglieder der Konstanzer Ortschaftsräte in Litzelstetten und Dingelsdorf (je zehn Mitglieder) und Dettingen-Wallhausen (14 Mitglieder). Wahlberechtigt sind auch hier alle Deutschen und UnionsbürgerInnen ab 16 Jahren, die seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in der jeweiligen Ortschaft haben.
 
Wer diese Voraussetzungen erfüllt, braucht für eine Stimmabgabe nichts weiter zu tun und bekommt automatisch die Wahlbenachrichtigung rechtzeitig vor der Wahl zugeschickt.

Das ist neu
Neu ist vor allem die Möglichkeit für Wahlberechtigte, nicht nur schon ab 16 Jahren wählen zu dürfen, sondern – und hier ist Baden-Württemberg bundesweit Vorreiter – auch gewählt zu werden. Erstmals können sich auch Wohnungslose in das Wählerverzeichnis eintragen lassen und an der Wahl teilnehmen.

Wahl des Kreistages
Die gleichzeitig durchgeführten Wahlen zum Kreistag des Landkreises werden zwar vom Landrat organisiert, aber die BewohnerInnen der Stadt Konstanz erhalten die Stimmzettel für den Kreistag zusammen mit den Unterlagen für die Gemeinderats- und – falls sie in einer Ortschaft wohnen – Ortschaftsratswahl.

Europawahlen
Gewählt werden am 9. Juni außerdem die 96 deutschen VertreterInnen für das Europaparlament. Auch hierfür müssen deutsche StaatsbürgerInnen 16 Jahre alt sein und seit drei Monaten in Konstanz wohnen, um von hier aus abstimmen zu können.
 
Wählen dürfen auch Deutsche, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, aber zuvor in Konstanz wohnhaft waren. Ebenso Angehörige von EU-Staaten, die nicht in ihrer Heimat abstimmen, sondern die deutschen Abgeordneten mitwählen möchten. Beide Gruppen können ebenfalls ab 16 Jahren wählen. Sie müssen die Aufnahme in das Wählerverzeichnis und damit eine Teilnahme an der Wahl erst beantragen.

Informationen für BürgerInnen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Konstanz
 
So wird gewählt
Spätestens drei Wochen vor der Wahl erhalten alle Wahlberechtigten auf postalischem Weg die Wahlbenachrichtigung. In dieser informiert die Verwaltung die Bürgerinnen und Bürger darüber, dass sie bei der Wahl ihre Stimmen abgeben können, und in welchem Wahllokal dies möglich ist.
 
Damit sich die Wahlberechtigten in Ruhe überlegen können, auf welche KandidatInnen sie ihre Stimmen verteilen, erhalten alle Wählerinnen und Wähler ihren Stimmzettel bereits vor der Wahl zugeschickt. Eine Besonderheit bei den Kommunalwahlen in Baden-Württemberg ist die Möglichkeit, Stimmen zu kumulieren (häufen) und zu panaschieren (verteilen).
 
Das heißt, die Wählerinnen und Wähler können je Kandidatin und Kandidat zwischen einer und maximal drei Stimmen vergeben (Kumulieren) oder ihre – im Falle des Gemeinderats 40 – Stimmen auf KandidatInnen verschiedener Listen verteilen (Panaschieren). Es besteht auch die Möglichkeit, einen Stimmzettel ohne Kennzeichnung abzugeben oder ihn durch ein Kreuz beim Kennwort des Wahlvorschlags oder einer sonstigen geeigneten Stelle im Ganzen zu kennzeichnen, wodurch dann alle vorgedruckten KandidatInnen jeweils eine Stimme erhalten. Dem Stimmzettel ist ein Merkblatt beigefügt, auf welchem die Stimmabgabe genau erklärt wird.
Damit niemand die recht dicken Wahlunterlagen mit Werbepost verwechselt und ungesehen entsorgt, werden die Briefumschläge als Wahlsache gekennzeichnet. Vor der Versendung erfolgen noch einmal entsprechende Hinweise über die Medien.
 
Briefwahl
Der Wahlbenachrichtigung liegt auch ein Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins bei. Wer nicht am Wahltag selbst wählen kann oder will, hat auch wieder die Möglichkeit, seine Stimmen schon vorher abzugeben. Dabei ist zu beachten, dass die zugesandten Wahlunterlagen nicht automatisch Briefwahlunterlagen sind.

Wer durch Briefwahl wählt, 
füllt den Stimmzettel persönlich aus,
legt ihn in den amtlichen Stimmzettelumschlag für die Briefwahl und verschließt diesen,
unterzeichnet die auf dem Wahlschein vorgedruckte eidesstattliche Erklärung,
steckt den verschlossenen amtlichen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen Wahlbriefumschlag,
verschließt diesen und sendet den Wahlbrief per Post bis zum 5. Juni (aus dem Ausland entsprechend früher) an den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses der Stadt Konstanz an das Team Wahlen, Untere Laube 24, 78462 Konstanz.
 
Der Wahlbrief kann dort auch bis 18 Uhr am Wahltag (9. Juni) in den Hausbriefkasten eingeworfen oder persönlich abgegeben werden. Hierfür steht spätestens vier Wochen vor der Wahl auch der Bürgersaal als Briefwahlausgabestelle zur Verfügung. Dort gibt es eine Möglichkeit, bei persönlicher Abholung der Briefwahlunterlagen vor Ort seinen Stimmzettel auszufüllen und abzugeben.
 
Wer zum Zeitpunkt der Wahl in Kranken- und Pflegeeinrichtungen oder in einer JVA untergebracht ist, hat ebenfalls die Möglichkeit zur Briefwahl. Dazu werden entsprechende Vorkehrungen getroffen.
 
Wer per Briefwahl abstimmt, bestätigt, dass er den Stimmzettel unbeobachtet gekennzeichnet hat. Dennoch hat die Wahl am Sonntag an der Wahlurne den Vorteil, auch räumlich vollkommen frei von möglichen Einflüssen wählen zu können.
 
Insbesondere können wahlentscheidende Ereignisse, die erst kurz vor dem Wahltermin eintreten, bei der Stimmabgabe berücksichtigt werden. Insofern bleibt der sonntägliche Gang ins Wahllokal die „Königsdisziplin“ beim Wählen.
 
Das Auszählen der Stimmen
Wegen der vielen Wahlen werden die Kommunalwahlen erst nach den EU-Wahlen an den beiden Folgetagen in den Gebäuden der Stadt ausgezählt. Da die Wahl ein bürgerschaftlicher Hoheitsakt und somit die Auszählung der Stimmen durchgehend öffentlich ist, können alle BürgerInnen den Prozess beobachten. Auch wenn die Gebäude der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit geöffnet bleiben, findet wegen der Auszählung kein regulärer Publikumsverkehr in den Ämtern statt.
 
Für die Auszählung, aber auch für die Betreuung der Wahllokale, haben sich bereits jetzt so viele WahlhelferInnen gemeldet, dass derzeit nur noch wenige zusätzliche Personen benötigt werden.
 
Auch sonst sind die Vorbereitungen weit fortgeschritten. So stehen die Wahlbezirke bereits fest. Sie werden rechtzeitig bekanntgegeben. Hierfür wird dann auf konstanz.de wieder der Wahllokalfinder zur Verfügung stehen. Dieser wird hilfreich sein, da einige Zuschnitte der Wahlbezirke geändert werden mussten.
 
Geleitet und überwacht werden die Gemeinde- und Ortschaftsratswahlen vom Gemeindewahlausschuss, der am 25. Januar 2024 vom Gemeinderat gebildet wurde und der u.a. über die Zulassung der Wahlvorschläge entscheidet und am Ende auch das Ergebnis feststellt. Weil Gründlichkeit vor Schnelligkeit geht, wird dieses voraussichtlich erst nach dem 14. Juni bekannt gemacht werden.
 
Die Sitzungen des Wahlausschusses am 20. März, 8. April und 14. Juni sind ebenfalls öffentlich und werden durch Aushang im Rathaus bekannt gegeben.
 
Weitere Bekanntmachungen erfolgen u.a. im April zu den zugelassenen Wahlvorschlägen und KandidatInnen. Die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis ist vom 20. bis 24. Mai möglich.
 
So kann man sich zur Wahl stellen
Die Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats und der drei Ortschaftsräte wurde unter www.konstanz.de/bekanntmachungen veröffentlicht. Interessierte Parteien und Wählervereinigungen können sich zur Wahl stellen, indem sie Wahlvorschläge einreichen.
 
Da eine Einzelbewerbung bei Kommunalwahlen in Baden-Württemberg nicht vorgesehen ist, führt der Weg für interessierte BürgerInnen, die als Gemeinde- oder OrtschaftsrätInnen aktiv die Kommunalpolitik mitgestalten wollen, über eine bestehende oder zu gründende Partei oder Wählervereinigung. Dies können auch lose Zusammenschlüsse sein, wie z.B. eine „Bunte Liste“ oder eine Gruppierung, die aus einer Bürgerinitiative hervorgeht o.ä. und die auch von einer einzelnen Person vertreten sein kann.
 
Alle wahlberechtigten KonstanzerInnen, die am Wahltag
die deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines EU-Landes besitzen,
mindestens 16 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft sind oder nach einem früheren Wegzug innerhalb von drei Jahren wieder in die Gemeinde zurückgezogen sind und
nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen wurden,
können für die Gremien kandidieren.
 
Wahlvorschläge kleiner oder neuer Parteien benötigen die Unterstützung von 100 wahlberechtigten EinwohnerInnen. Die genauen Voraussetzungen für die Kandidatur regeln insbesondere das Kommunalwahlgesetz und die Kommunalwahlordnung, aber auch das Team Wahlen steht für sämtliche Fragen gern nach Terminvereinbarung zur Verfügung.
 
Alle wichtigen Informationen gibt es auch nachzulesen unter www.konstanz.de/wahlen.

(Erstellt am 23. Februar 2024 09:44 Uhr / geändert am 25. März 2024 17:14 Uhr)