Ergebnis des Bürgerentscheids "Katamaran" in der | |||||
Stadt Konstanz am 02.12.2001 | |||||
"Sind Sie gegen eine direkte Katamaran-Schiffsverbindung zwischen | |||||
Konstanz und Friedrichshafen?" | |||||
absolut | Anteil an Abstimmungs- berechtigten |
||||
Abstimmungsberechtigte insg. | 55.714 | ||||
ohne Sperrvermerk | 52.297 | ||||
mit Sperrvermerk | 3.417 | ||||
Abstimmende | 20.911 | ||||
Wahlbeteiligung | 37,53% | ||||
ungültige Stimmen | 33 | 0,06% | |||
gültige Stimmen | 20.878 | 37,47% | |||
davon | |||||
"JA" | 15.225 | 27,33% | |||
"NEIN" | 5.653 | 10,15% | |||
Ergebnis der Abstimmung: | |||||
Das Mindesquorum von 30% (16.714 Stimmen) wurde nicht erreicht. | |||||
Damit ist kein gültiger Bürgerentscheid zustande gekommen. | |||||
Bei einem Bürgerentscheid ist die gestellte Frage in dem Sinne entschieden, | |||||
in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit | |||||
mindestens 30 v.H. der Stimmberechtigten beträgt. Die Frage auf dem beim Bürgerentscheid | |||||
verwendeten Stimmzettel muß so gefaßt sein, dass sie mit "JA" oder "NEIN" beantwortet | |||||
werden kann. | |||||
Rechtsgrundlage: § 21 Abs. 6 GemO | |||||
Wird die erforderliche Mehrheit nicht erreicht, dann muß der Gemeinderat die Angelegenheit entscheiden. | |||||
Rechtsgrundlage: § 21 Abs. 6 GemO | |||||
Quelle: Stadt Konstanz, Hauptamt - Statistik und Wahlen | |||||