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Telefon: +49 7531 900-2953
Detaillierte Infos rund um Bibliotheksausweis und Ausleihe finden Sie in:
Brauche ich einen Bibliotheksausweis für die Nutzung?
Was kostet ein Bibliotheksausweis?
Jahreskarte Erwachsene (gültig 365 Tage ab Ausstellungsdatum) Partner mit gleichem Wohnsitz erhalten bei einer Jahresgebühr zwei Ausweise |
20.00 Euro |
Jahreskarte Erwachsene SEPA (gültig 365 Tage ab Ausstellungsdatum) Partner mit gleichem Wohnsitz erhalten bei einer Jahresgebühr zwei Ausweise |
18.00 Euro |
3-Monatskarte Stadtbibliothek | 10.00 Euro |
Monatskarte Stadtbibliothek | 6.00 Euro |
Kinder, Jugendliche, Schüler, Auszubildende, Studenten/innen | 0.00 Euro |
Schwerbehinderte (ab 80 %) | 14.00 Euro |
Inhaber von Sozialpass oder Pflegeelternpass | 9.00 Euro |
DigiThek (für Erziehungsberechtigte, deren Kinder Mitglied sind) Berechtigt nur die Ausleihe aus der DigiThek |
0.00 Euro |
Kann ich die Jahresgebühr automatisch zahlen?
Für Ausweise mit regulärer Jahresgebühr bieten wir eine automatische Abbuchung per SEPA-Lastschrift an. Die dazu erforderlichen Daten können Sie im WebOPAC > Leserkonto> SEPA-Mandat hinterlegen. Die Jahresgebühr reduziert sich für Sie dann auf 18.00 Euro/Jahr. Kündbar ist das Mandat bis 4 Wochen vor Ablauf der jeweiligen Ausweisgültigkeit.
Gibt es weitere Gebühren?
Wie bekomme ich einen Bibliotheksausweis?
Eine Online-Registrierung über unseren Online Katalog ist möglich. [Leserkonto> Bibliotheksausweis beantragen]
Den Ausweis könne Sie dann vor Ort unter Vorlage Ihres Personalausweises oder Ihres Reisepasses mit Meldebestätigung persönlich abholen.
Wenn Sie eine Ermäßigung nutzen möchten, legen Sie bitte eine entsprechende Bescheinigung vor.
Kinder ab 1 Jahr können einen eigenen Bibliotheksausweis bekommen. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können wir einen Bibliotheksausweis ausstellen, wenn die schriftliche Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten vorliegt.
Die Ausweise der Stadtbibliothek Konstanz sind nicht übertragbar.
Was mache ich, wenn mein Bibliotheksausweis abgelaufen ist?
Wenn Ihr Bibliotheksausweis abgelaufen ist, können Sie nicht mehr ausleihen, haben keinen Zugriff mehr auf Ihr Medienkonto und können unsere digitalen Angebote nicht mehr nutzen.
Bei Sepa-Einzug verlängert sich der Ausweis automatisch um 1 Jahr. Bei allen anderen Optionen entscheiden Sie, wann Sie den Ausweis wieder aktivieren.
Wir können einen vorhandenen Ausweis während unserer Öffnungszeiten auch telefonisch verlängern. Eventuelle Nutzungsgebühren können Sie dann bei Ihrem nächsten Besuch in der Stadtbibliothek verlängern.
Falls Sie eine Gebührenreduzierung in Anspruch genommen haben, bringen Sie den entsprechenden Ausweis bei der Verlängerung erneut mit.
Was muss ich tun, wenn ich meinen Bibliotheksausweis verloren habe?
Ausleihen
Kann ich Medien ausleihen, wenn ich meinen Bibliotheksausweis vergessen habe?
Kann ich Medien für andere ausleihen?
Wie lange kann ich Medien ausleihen?
Wie kann ich das Rückgabedatum im Auge behalten?
- Bereits bei der Ausleihe erhalten Sie einen Fristzettel, auf dem das späteste Rückgabedatum vermerkt ist.
- Jederzeit können Sie über unseren Online-Katalog > Medienkonto den aktuellen Stand aller ausgeliehenen Medien einsehen.
- 3 Tage vor Ablauf der Leihfrist schicken wir Ihnen eine kostenlose Erinnerungs-E-Mail.
Allerdings ohne Gewähr.
Kann ich Medien länger behalten?
Alle Medien können Sie zweimal verlängern, sofern keine Vormerkung vorliegt.
Die Verlängerung gilt ab Tagesdatum.
Telefon: +49 7531 900-2950 (Verbuchung)
Telefon: +49 7531 900-2951 (Verbuchung)
Sie können Ihre Medien über den Online-Katalog > Medienkonto auch selbst verlängern.
Was kann ich tun, wenn das gewünschte Medium ausgeliehen ist?
Medien zurückgeben
Wie kann ich meine Medien zurückgeben ?
- Während unserer Öffnungszeiten an den Serviceplätzen im Foyer oder – ohne Wartezeit – via Rückgabebox (rechts neben den Serviceplätzen).
Ihren Bibliotheksausweis benötigen Sie dazu nicht. - Außerhalb unserer Öffnungszeiten über die Medienrückgabe in der Katzgasse 1.
Bitte schauen Sie am nächsten Tag in Ihrem Konto, ob die Medien von Ihrem Konto gebucht werden konnten. - Ab 22. April 2024 steht am Rathaus Litzelstetten für eine Testphase eine Rückgabebox (24/7) bereit.
Entliehene Medien können dort eingeworfen werden. Ausgenommen sind größere Medien wie Gesellschaftsspiele oder Geräte aus der DigiThek.
Die zurückgegebenen Medien werden von MitarbeiterInnen der städtischen Poststelle in die Stadtbibliothek gebracht, wo sie dann zurück gebucht werden. Sollten aufgrund der verzögerten Rückbuchung Mahngebühren entstehen, werden diese storniert. - eMedien der Onleihe werden automatisch unbrauchbar. Falls sie möchten, können Sie diese Medien digital vorzeitig zurückgeben. Näheres dazu finden Sie in der Hilfe zur Onleihe.
Was passiert, wenn ich Medien zu spät zurückgebe?
Wenn Sie Medien nach Ablauf der Leihfrist zurückgeben, werden Mahngebühren fällig, unabhängig davon, ob Sie von uns einen Mahnbrief per Post oder E-Mail erhalten haben.
1. Mahnung | 3.00 € / Medium |
2. Mahnung | + 0.50 € / Medium (= 3.50 € / Medium) |
3. Mahnung | + 1.00 € / Medium (= 4.50 € / Medium) |
1. Mahnung | 1.50 € / Medium |
2. Mahnung | + 0.50 € / Medium (= 2.00 € / Medium) |
3. Mahnung | + 0.50 € / Medium (= 2.50 € / Medium) |
Was passiert, wenn ich ein Medium beschädigt oder verloren habe?
Angebot
Was kann ich in der Bibliothek machen?
Die Stadtbibliothek versteht sich als „3. Ort“: Sie können sich in der Stadtbibliothek aufhalten, schmökern, arbeiten und folgende Angebote - auch ohne Bibliotheksausweis - nutzen:
- Internet an stationären Arbeitsplätzen
- Internet via WLAN mit eigenem device
- PC-Arbeitsplätze mit Office-Paket
- Scanner (kostenlos) sowie Drucker & Kopierer (kostenpflichtig)
- Veranstaltungen für Kinder und Erwachsene.
Aktuelle Daten im Veranstaltungskalender auf der Startseite unserer Homepage.