Abfall: Gewerbe und andere Einrichtungen

Gebühren, Verpflichtungen und Ansprechpartnern

Mülltonnen: Restmüll, Altpapier, Biomüll, Gelber Sack
  • In Betrieben, Büros und anderen Einrichtungen fällt Abfall an, der von den EBK entsorgt wird. Das betrifft Gewerbe ebenso wie Schulen, Kindergärten, Wohnheime, Arztpraxen, Kanzleien, etc.
  • Diese Gewerbe und Einrichtungen sind verpflichtet, die Restmüllbehälter der Entsorgungsbetriebe Stadt Konstanz in angemessenem Umfang zu nutzen, mindestens aber einen Behälter.
  • Die Abfallgebühr für „Nicht-Haushalte“ wird nach dem Gefäßtarif veranlagt.
  • Die Höhe der Abfallgebühr richtet sich nach der Gefäßgröße und der gewünschten Abfuhrhäufigkeit.
  • Speiseabfälle:
    Speiseabfälle aus Gastronomiebetrieben und ähnlichen (Groß-)Küchen dürfen nicht im Bioabfall entsorgt werden. Die Speiseabfalltonne wird bei der Abholung nicht geleert, sondern die volle Tonne wird gegen einen leeren, sauberen Behälter ausgetauscht.

Grundsätzliches

Gewerbeabfall

Unter Gewerbeabfall versteht man nicht nur Abfall aus Gewerbebetrieben, sondern aus allen anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushalten. Beispielsweise aus Industrie, aus dem Handwerk, dem Handel und Dienstleistungssektor sowie aus privaten oder öffentlichen Einrichtungen. 

Abfalltrennung ist Pflicht 

In der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) (237 KB) ist vorgeschrieben, dass verwertbare Abfälle getrennt vor Ort in den Fraktionen Papier, Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz, Textilien und Bioabfälle gesammelt und einer Verwertung zugeführt werden müssen. Eine solche Getrennthaltung ist die Voraussetzung für eine hochwertige Verwertung der Abfälle.

Gewerbeabfall: So trennen und dokumentieren Sie richtig

Grundsätzlich müssen Betriebe die gesamte Abfallentsorgung dokumentieren. Das bedeutet: Sie haben die Pflicht, die Mengen und Entsorgungswege genau festzuhalten. Weitere Infos und Formulare zur Dokumentation finden Sie beim Landkreis Konstanz unter Abfallrecht sowie bei der IHK Hochrhein Bodensee und der Handwerkskammer Konstanz.

Mehr Informationen

Gefäßbestellung für Gewerbe und Einrichtungen

Gewerbebetriebe und Einrichtungen müssen für die ordnungsgemäße Entsorgung ihres Restmülls die erforderlichen Restmüllgefäße bei den Entsorgungsbetrieben bestellen. Hierzu kann das Formular Gewerbe und Einrichtungen, Abfallentsorgung Gebühren und Preise verwendet werden. Dieses gibt auch einen Überblick über das gesamte Angebotsspektrum wie die Entsorgung von Biomüll, Papier und Kartonagen, Glas, Verkaufsverpackungen (aus Kunststoff und Verbundstoff, Metall) und Speiseresten.

Speiseabfälle (Gastronomie, Kantinen, Hotels, Großküchen, etc.)

Küchen-, Speise- und Lebensmittelabfälle mit tierischen Bestandteilen aus Gaststätten, Kantinen, Hotels, sonstige Großküchen sind in einer Speiseabfalltonne zu sammeln und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen.
Die Entsorgung über die Biomüll- oder Restmülltonne ist grundsätzlich nicht erlaubt. Speisabfalltonnen können Sie bei den Entsorgungsbetrieben bestellen. Es gibt aber auch andere Anbieter.  

Empfehlung:
Lassen Sie die Speiseabfalltonne aus hygienischen Gründen wöchentlich leeren. Im Sommer oder bei großem Abfallaufkommen kann eine zweimalige Leerung pro Woche sinnvoll sein. 
Ihr Vorteil: Immer saubere Behälter. Bei jeder Abholung wird ein gereinigter Behälter im Austausch gestellt.

Mindestgebühr

Für Gewerbe auf gemischt genutzten Grundstücken:

Wenn nur geringe Mengen hausmüllähnlicher Gewerbemüll wöchentlich anfallen und auf dem Grundstück Abfallbehälter für private Haushalte bereitstehen, können diese mitgenutzt werden. Dafür wird für das Gewerbe eine Mindestgebühr in Höhe eines Ein-Personen-Haushaltes erhoben.
Geringe Mengen entsprechen bis zu 15 l Restmüll und 15 l Biomüll pro Woche. Fallen mehr Abfälle in Ihrem Gewerbe oder Ihrer Einrichtung an, sind sie verpflichtet separate Abfallbehälter zu bestellen und zu nutzen.

Gewerbeabfälle auf den Wertstoffhöfen

Gebührenfrei: Papier, Pappe, Kartonagen und viele Elektrogeräte

Verkaufsverpackungen aus Papier, Pappe und Kartonagen ohne Mengenbegrenzung.
Alle anderen Papiere, Pappen und Kartonagen in haushaltsüblichen Mengen 
Tipp: Beachten Sie unser Angebot an Papiertonne und Containern (240 Liter, 1.000 Liter und 5 oder 10 m³)  

Elektrogeräte, die nach Art und Menge den üblicherweise in Haushalten anfallenden Geräten entsprechen.
Zum Beispiel: Der Computer aus dem Büro eines Handwerksbetriebes wird angenommen. Nicht angenommen wird ein Röntgengerät aus einer Arztpraxis.

Gebührenpflichtig: Sortenrein getrennte Gewerbeabfälle

Anlieferung nur auf dem Wertstoffhof Dorfweiher. 
Gewerbliche Abfälle sortenrein getrennt nach Abfallfraktionen, z.B. Restmüll, Metall, Holz, Bauschutt, Grünabfälle
Keine Annahme von Problemstoffen!

Kleinmengen bis 100 kg 10,00 Euro, darüber hinaus 199,00 Euro / Tonne

Warum sind Anlieferungen für Haushalte kostenlos, aber für andere Herkunftsbereiche gebührenpflichtig? 

Abfälle, die von Haushalten auf den Wertstoffhöfen kostenlos angenommen werden, fallen bei allen Haushalten im Durchschnitt über die Jahre hinweg etwa in der gleichen Menge an und verursachen ähnliche Kosten. Diese Kosten sind pauschal in die Haushalts-Abfallgebühren miteingerechnet.
Andere Herkunftsbereiche als private Haushalte bezahlen Abfallgebühren nur für die tatsächlich bestellen Abfallbehälter und die damit verbundene Leistung (z.B. eine 80 Liter Restmülltonne mit 14-tägiger Leerung). Diese tatsächlich bestellte und bezahlte Leistung steht in keinem Verhältnis zu möglicherweise anfallenden Abfallmengen, die zusätzliche Kosten verursachen. Daher ist für andere Herkunftsbereiche als private Haushalte keine pauschale Einberechnung der Wertstoffhofnutzung möglich.

SEPA Lastschriftenmandat

Mit der Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats für die Entsorgungsbetriebe Konstanz stimmen Sie dem Einzug der Abfallgebühren zu und erteilen gleichzeitig Ihrem Kreditinstitut den Auftrag, die Zahlung einzulösen. Sie können Ihr erteiltes Mandat jederzeit schriftlich widerrufen.

Noch Fragen? Abfallwirtschaft, Vertrieb

Die Mitarbeitenden im Vertrieb der EBK Abfallwirtschaft beantworten gerne alle weiteren Fragen und beraten Sie zum Thema Abfallgebühren für Gewerbe und andere Einrichtungen, die kein privater Haushalt sind.
Sie können Ihr Anliegen telefonisch und per Mail ansprechen oder einen persönlichen Termin vereinbaren.

  • EBK Abfallwirtschaft, Vertrieb
    Abfallberatung
    Fritz-Arnold-Straße 2b
    78467 Konstanz

    Tel.: +49 7531 996-188 und 996-189
    Mail: abfallberatung@ebk-tbk.de

Abfallgebühren: Private Haushalte

Zuständige Stelle: EBK Kundenservice

Infos, Formulare und Kontaktdaten