Baurechts- und Denkmalamt
Beschreibung
Das Baurechts- und Denkmalamt der Stadt Konstanz erfüllt Aufgaben in den Bereichen Baurecht, Denkmalschutz, Wohnraumförderung und Zweckentfremdung.
Im Rahmen der verschiedenen Genehmigungsverfahren (Bauantrag, Bauvorbescheid, Bauantrag im vereinfachten Verfahren, Kenntnisgabeverfahren) wird geprüft, ob die jeweiligen Bauvorhaben mit baurechtlichen Vorschriften vereinbar sind. In den meisten Fällen ist eine weitere Bewertung durch verschiedene Fachämter notwendig, um u.a. Fragen zu den Themen Brandschutz, Immissionsschutz, Arbeitsstättenrecht, Barrierefreiheit, Naturschutz, nachbarschaftlichen Interessen zu klären oder die Einhaltungen sonstiger städtebaulicher Vorgaben zu gewährleisten.
Dabei stehen die Interessen der Bauherren und der Nachbarschaft, aber auch die Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie des Städtebaus gleichermaßen im Fokus.
Im Jahr 2009 hat der Gestaltungsbeirat der Stadt Konstanz seine Arbeit aufgenommen und steht hierbei als Bindeglied bei der Beurteilung architektonischer und stadtgestalterischer Fragen beratend zur Seite.
Die Fachbereiche Mietwohnraumförderung und Zweckentfremdung sind ebenfalls im Baurechts- und Denkmalamt angesiedelt.
Zahlreiche Service-Leistungen wie die Online-Einsichtnahme in laufende Bauverfahren für Angrenzer, die allgemeine Bauberatung bei den Stadtbaumeistern zu den Sprechstunden oder die Einsichtnahme in Archivakten runden das Aufgabengebiet ab.
Erste Anlaufstelle bildet hierbei die Abteilung „BauPunkt“ im 2.OG des Verwaltungsgebäudes Laube in der Unteren Laube 24 in Zimmer 2.23 und 2.24 (1. Beratungsstufe). Hier wird zunächst Ihr spezieller Beratungsbedarf abgeklärt. Bei Angelegenheiten, die über diese 1. Beratungsstufe hinaus gehen, vermitteln Sie unsere Mitarbeiter gerne an den zuständigen Sachbearbeiter (2. Beratungsstufe).
Anfahrtsbeschreibung
mit Öffentlichen Verkehrsmitteln:
Haltestelle "Bürgerbüro", Linie 1, 2, 3, 9B, 12 und 14
Parkplätze:
Im Parkhaus Altstadt, Einfahrt über Untere Laube 26
Öffnungszeiten:
Einfahrt: Täglich ohne Einschränkung von 06.30 Uhr bis 01.30 Uhr
Ausfahrt: 24 Stunden möglich
Kontakt
Öffnungszeiten
Servicezeit
Servicezeit
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Persönlicher Kontakt
Assistenz der Amtsleitung
Sonstiges
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