Beistandschaft
Beschreibung
Dieses Sachgebiet ist zuständig für die Führung von Beistandschaften und Vormundschaften (siehe auch Vormundschaften) für Kinder und Jugendliche. Im Rahmen der Beistandschaft vertritt das Jugendamt die Kinder bei der Feststellung der Vaterschaft und/oder der Geltendmachung ihres gesetzlichen Unterhaltsanspruchs. Die Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen, Unterhaltsverpflichtungen und Sorgeerklärungen gehören ebenso zu diesem Aufgabengebiet wie die Beratung in Unterhaltsfragen.
Servicecenter
Terminvereinbarung
Sprechzeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:
Wir beraten Sie gerne persönlich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Hinweis: Falls Sie schon vor der Geburt Ihres Kindes eine Beurkundung der Vaterschaft, der Zustimmung der Mutter und/oder des gemeinsamen Sorgerechts wünschen, wenden Sie sich bitte rechtzeitig – d.h. spätestens 3 Monate vor dem errechneten Entbindungstermin – an uns, um einen Beurkundungstermin zu vereinbaren.
Zuständigkeit
Die Ansprechperson finden Sie über den Nachnamen des Kindes.
Persönlicher Kontakt
Buchstaben A – B, D – F, Y
Buchstaben G – Kn
Buchstaben Ko – M, Sch, V
Sachgebietsleitung
Buchstabe N
Buchstaben C, P – R
Buchstaben O, S – U (ohne Sch), W – X, Z
Übergeordnete Dienststellen
JugendhilfeFormulare und Onlinedienste
- 01 Antrag Einrichtung Beistandschaft veröffentlichen
- 02 Fragebogen zur Einrichtung Beistandschaft veröffentlichen
- 03 Datenschutzinformation zur Einrichtung Beistandschaft veröffentlichen
- 04 Antrag Beendigung Beistandschaft veröffentlichen
- Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung zum alleinigen Sorgerecht
- Datenschutzerklärung bei Bescheinigung zum alleinigen Sorgerecht
- Datenschutzerklärung für Beurkundung veröffentlichen
- Ersuchen um Beurkundungstermin beim Jugendamt veröffentlichen