Sonstiges Bußgeldwesen
Beschreibung
Die Abteilung sonstige Bußgeldverfahren verfolgt und ahndet Ordnungswidrigkeiten aus den Rechtsgebieten des besonderen Verwaltungsrechts und des Nebenstrafrechts (mit Ausnahme des Straßenverkehrsrechts). Sie nimmt Anzeigen von der Polizei, von Fachbehörden (auch städtischen Dienststellen) und von Privatpersonen entgegen, führt die notwendigen Ermittlungen (wie z.B. Zeugenvernehmungen, Beauftragung der Polizei, in Einzelfällen Veranlassung von richterlichen Durchsuchungsbeschlüssen, Beweismittelbeschlagnahmen u.v.m.) durch. Weiterhin führt sie Anhörungsverfahren nach § 55 OWiG durch, erteilt Verwarnungen (§ 56 OWiG), erlässt Bußgeldbescheide, führt gegebenenfalls das Zwischenverfahren nach Einsprüchen (§ 69 OWiG) durch und vertritt die Bußgeldbehörde (Verwaltungsbehörde) in Hauptverhandlungen vor dem Amtsgericht (§ 76 OWiG).