Soziale Dienste
Beschreibung
Die Abteilung Soziale Dienste nimmt Aufgaben der Allgemeinen Sozial- und Lebensberatung in Not- und Krisensituationen nach dem SGB VIII wahr. Sie prüft Ansprüche auf Hilfen und Unterstützungsangebote für Kinder, Jugendliche und Eltern und berät in Trennungs- und Scheidungsangelegenheiten. Bei Erziehungsfragen können Sie sich an den Allgemeinen Sozialdienst (ASD) oder die Psychologische Beratungsstelle wenden. Zu den Aufgaben gehört auch der Pflegekinderdienst, die Mitwirkung bei gerichtlichen Verfahren (Jugendgerichtshilfe), die Schulsozialarbeit und die Betreuung von Menschen in Einfachstwohnungen, sowie die Beratung von Kindern und Jugendlichen mit einer (drohenden) Behinderung durch den Verfahrenslotsen.
Öffnungszeiten
Servicezeit
Persönlicher Kontakt
Abteilungsleiter Soziale Dienste
Verwaltung
Verwaltung
Organisationseinheiten
Übergeordnete Dienststellen
Sozial- und JugendamtLeistungen
- Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen beantragen
- Erlaubnis zur Vollzeitpflege beantragen
- Erziehung in einem Heim oder einer anderen betreuten Wohnform beantragen
- Erziehung in einer Pflegefamilie beantragen (Vollzeitpflege)
- Erziehungsberatung in Anspruch nehmen
- Hilfe für junge Volljährige beantragen
- Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege beantragen (Pflegegeld)
- Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit beantragen
- Vorübergehende Aufnahme von Kindern und Jugendlichen an einem sicheren Ort beantragen
- Zwangsverheiratung verhindern