Vormundschaft
Im Sachgebiet Beistandschaften / Amtspflegschaften / Amtsvormundschaften (BAV) werden Amtspflegschaften und Vormundschaften für Kinder und Jugendliche geführt. Dies ist der Fall, wenn den Eltern vom Familiengericht Teile des Sorgerechts oder die volle elterliche Sorge entzogen oder für ruhend erklärt wurde und die jungen Menschen deshalb einen neuen gesetzlichen Vertreter für ihre Belange erhalten. In manchen Fällen tritt die Vormundschaft auch kraft Gesetzes ein, ohne dass es eines Sorgerechtsentzuges bedarf. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die sorgeberechtigten Eltern versterben oder wenn Eltern ihr Kind zur Adoption freigeben. Wenn eine nicht verheiratete minderjährige Frau Mutter wird, dann erhält ihr neugeborenes Kind ebenfalls einen Vormund. Das Jugendamt wird insbesondere dann Pfleger oder Vormund, wenn (noch) keine geeignete Einzelperson zur Übernahme der Pfleg- oder Vormundschaft gefunden wird.
Servicecenter
Terminvereinbarung
Sprechzeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:
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Zuständigkeit
Die kraft Gesetzes eintretenden oder vom Familiengericht bestellten Amtspflegschaften und Amtsvormundschaften für Kinder bzw. Jugendliche, welche in der Stadt Konstanz wohnen, werden von folgenden Mitarbeitenden geführt: