Wirtschaftliche Jugendhilfe II - Hilfen zur Erziehung
Beschreibung
Dieses Sachgebiet ist zuständig für die verwaltungsrechtliche und finanzielle Umsetzung von Jugendhilfemaßnahmen nach dem SGB VIII. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Aufgaben: Prüfung und Bestimmung der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit, Übernahme von Betreuungs- oder sonstigen Kosten von ambulanten und teilstationären Erziehungshilfen, Zahlung von Pflegegeld bei Vollzeitpflege, Übernahme der Heimkosten und der Kosten für betreutes Jugendwohnen, Finanzierung von Leistungen für unbegleitete minderjährige Ausländer, Berechnung und Festsetzung von Kostenbeiträgen verpflichteter Personen, Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Kostenbeitragspflichtigen und gegenüber anderen Sozialleistungsträgern und Geltendmachung von Kostenerstattungsansprüchen gegenüber anderen Jugendhilfeträgern.
Servicecenter
Terminvereinbarung
Sprechzeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:
Wir beraten Sie gerne persönlich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Zuständigkeit
Die Ansprechperson finden Sie über den Nachnamen des Kindes.
Persönlicher Kontakt
Sachgebietsleitung
Nur Freitags.