Abfallgebühren private Haushalte
Die Höhe der Abfallgebühren richtet sich nach der Anzahl der Personen pro Haushalt. Basis für die Abfallgebührenerhebung sind die Daten des Einwohnermeldeamts. Bei vollständiger Eigenkompostierung kann eine Reduzierung der Abfallgebühr beantragt werden.
Onlineantrag und Formulare
- Anmeldung einer Zweit-/Ferienwohnung für Abfallgebühren (EBK)
- Antrag auf Reduzierung der Abfallgebühren wegen vollständiger Eigenkompostierung von Bio- und Grünabfällen (EBK)
- Antrag auf Rückerstattung "Hausmüll" (EBK)
- Antrag auf Stundung (Ratenzahlung) der Abfallgebühr gemäß §222 Abgabenordnung (AO) Baden-Württemberg (EBK)
- https://www.konstanz.de/site/Konstanz-Microsites/get/documents_E1380825192/konstanz/Dateien/Leben%20in%20Konstanz/EBK/Downloads/EBK_Abfallgebuehr_Formular.pdf
- Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen, Abfallwirtschaftssatzung (AbfWS) Stadt Konstanz, gültig ab 01.01.2024
Zuständige Stelle
Die Entsorgungsbetriebe Stadt Konstanz sind für die Veranlagung und Erhebung der Abfallgebühren verantwortlich. Der Kundenservice der kaufmännischen Abteilung der EBK übernimmt dies für die Abfallgebühren der privaten Haushalte.
Kontakt
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Als Haushalt gilt jede Familie, jede alleinstehende Person mit eigener Wohnung und auf Antrag auch jede Personengruppe bis zwölf Personen, die ständig in einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft leben.
Anmeldung neuer Haushaltsmitglieder
Neue Haushaltsmitglieder müssen neben der Anmeldung im Bürgerbüro auch zusätzlich bei den EBK schriftlich mit Hilfe des Antrages auf Änderung der Abfallgebühr angemeldet werden, da ansonsten eine Einzelabrechnung erfolgt. Die Personen müssen melderechtlich registriert sein.
SEPA Lastschriftenmandat
Mit der Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats für die Entsorgungsbetriebe Konstanz stimmen Sie dem Einzug der Abfallgebühren zu und erteilen gleichzeitig Ihrem Kreditinstitut den Auftrag, die Zahlung einzulösen. Das SEPA Lastschriftmandat muss bei den Entsorgungsbetrieben Stadt Konstanz eingereicht werden. Sie können Ihr erteiltes Mandat jederzeit schriftlich widerrufen.
Umzug oder Wegzug aus Konstanz
Bei Umzug oder Wegzug aus Konstanz ist eine separate Abmeldung bei den Entsorgungsbetrieben Konstanz nicht notwendig und nicht möglich. Erst nach Änderung der Meldedaten beim Bürgerbüro wird die Abfallgebührenveranlagung angepasst. Sie erhalten anschließend eine Endabrechnung, in Form des Abfallgebührenschlussbescheids. Diesem Bescheid liegt der Antrag auf Rückerstattung der Abfallgebühr bei, um uns ggf. die Bankverbindung für den Erstattungsbetrag mitzuteilen. Wenn die Abfallgebühren mit SEPA Lastschriftenmandat eingezogen wurden, erfolgt die Rückerstattung der Abfallgebühren automatisch.
Reduzierung aufgrund vollständiger und fachgerechter Eigenkompostierung
Wenn Sie alle Bio- und Grünabfälle selber vollständig und fachgerecht kompostieren und auf die Biotonne und die Nutzung aller kommunalen Angebote zur Grünabfallentsorgung verzichten, können Sie einen Antrag auf eine reduzierte Abfallgebühr wegen vollständiger Eigenkompostierung stellen.
Ratenzahlungen oder Stundungen
Ratenzahlungen oder Stundungen sind nur in begründeten Ausnahmefällen mit Nachweis der Einkommensverhältnisse unter Verwendung des Stundungsantrags möglich.
Verfahrensablauf
Die Anträge sind bei den Entsorgungsbetrieben einzureichen. Alle Anträge und Nachweise können auch per E-Mail eingereicht werden.
Fristen
Keine
Erforderliche Unterlagen
Die Anträge sind vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei den EBK einzureichen Die im Einzelnen ggf. erforderlichen Unterlagen und Nachweise sind den jeweiligen Antragsformularen zu entnehmen.
Kosten
Die Höhe der Abfallgebühren richtet sich nach der Anzahl der Personen pro Haushalt und ist der aktuell gültigen Fassung der Abfallwirtschaftssatzung zu entnehmen.
Hinweise
Auf der Website der EBK werden die häufigsten Fragen zum Thema Abfallgebühren beantwortet:
Entsorgungsbetriebe Stadt Konstanz - Abfallgebühren
Rechtsgrundlage
Abfallwirtschaftssatzung:
- § 3 Abs. 3c Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Konstanz (Anschluss- und Benutzungszwang, Überlassungspflicht)
- § 20 Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Konstanz (Bemessungsgrundlagen)
- § 3 Abs. 1 Nr. 5 und b des Kommunalbgabegesetzes für Baden-Württemberg (KAG)
- § 222 der Abgabenordnung (AO)
- § 234 der Abgabenordnung (AO)
- § 238 der Abgabenordnung (AO)
- § 239 der Abgabenordnung (AO)
- § 240 der Abgabenordnung (AO)
- § 14 des Verwaltungsvollstreckungsgesetz für Baden-Württemberg (LVwVG)
- § 1 der Vollstreckungskostenordnung (LVwVGKO)
Freigabevermerk
Dieser Text wurde von den Entsorgungsbetrieben Stadt Konstanz verfasst und von der Betriebsleitung am 11.07.2022 freigegeben.