Bauvorbescheid - Bauvoranfrage beantragen
Sie haben Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens oder zu anderen wichtigen Punkten, die Sie vor Baubeginn klären möchten? Sie können zunächst einen Bauvorbescheid (eine Bauvoranfrage) beantragen.
Diese Möglichkeit haben Sie
- vor Erwerb eines Grundstücks,
- bei genehmigungspflichtigen oder
- bei verfahrensfreien Bauvorhaben
Die Antwort der Baurechtsbehörde ist verbindlich.
Onlineantrag und Formulare
- Angaben zu gewerblichen Anlagen die keiner immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen
- Antrag auf Abweichung Ausnahme Befreiung (1-fach)
- Baubeschreibung (6) 1-fach
- Benennung (Fach) Bauleiter § 42 LBO
- Berechnung der Stellplätze für Kraftfahrzeuge
- Bestellung eines Bauherren-Vertreters gemäß § 42 Abs. 7 LBO
- Erklärung zum Bauantrag gemäß § 7 Baumschutzsatzung
- Lageplan Schriftlicher Teil (§ 4 LBOVVO) (5)
- Mitteilung Baubeginn
- Technische Angaben über Feuerungsanlagen (7)
- VwV Stellplätze (Merkblatt)
Zuständige Stelle
die untere Baurechtsbehörde
Untere Baurechtsbehörde ist, je nach Ort, in dem das Bauvorhaben liegt, die Gemeinde-/Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
Kontakt
Leistungsdetails
Verfahrensablauf
Den Bauvorbescheid müssen Sie bei der unteren Baurechtsbehörde beantragen. Untere Baurechtsbehörde ist, je nach Ort, in dem das Bauvorhaben liegt, die Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
Dort erhalten Sie auch unter Umständen die notwendigen Formulare. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde können Sie das Formular auch im Internet herunterladen.
Fristen
Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben sollten Sie vor Ablauf dieser Frist die Baugenehmigung beantragen. Sie können auch eine Verlängerung des Bauvorbescheids um bis zu drei Jahre beantragen. Ansonsten verliert er seine Bindungswirkung.
Erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Antragsformular
- weitere Bauvorlagen:
- Lageplan
- Baubeschreibung (sofern notwendig)
- Bauentwurfsskizze(n) (sofern notwendig)
Hinweis: Die zuständige Stelle kann weitere Bauvorlagen verlangen.
Kosten
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen der Stadt Konstanz und wurde am 14.10.2016 freigegeben.