Leistungen

Bebauungsplan einsehen

Im Bebauungsplan ist festgesetzt, in welcher Weise Grundstücke bebaut werden dürfen. Sie finden beispielsweise Festsetzungen

  • zu Art und Maß der baulichen Nutzung,
  • zur zulässigen Anzahl der Geschosse und
  • zur zulässigen Bauweise und den überbaubaren Grundstücksflächen.

Zum Bebauungsplan gehört eine Begründung. Sie enthält Erklärungen zu den Zielen der Planung sowie den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen.

In den Bebauungsplan kann jeder Einsicht nehmen.

Hinweis: Nicht für jedes Gebiet gibt es einen Bebauungsplan. Bei Grundstücken in bebauten Gebieten ohne Bebauungsplan müssen sich Bauvorhaben in die Eigenart der Gebäude der näheren Umgebung einfügen. Liegt Ihr Grundstück im Außenbereich, dürfen Sie es nicht bebauen. Ausnahmen sind nach dem Gesetz möglich.

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der sich das Grundstück befindet

BauPunkt [Stadt Konstanz]

Hausanschrift

Untere Laube 24
78462 Konstanz
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Kontakt

Ortsverwaltung Dettingen-Wallhausen [Stadt Konstanz]

Hausanschrift

Kapitän-Romer-Straße 4
78465 Konstanz
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Kontakt

Telefon +49 7533 936813
Ortsverwaltung Dingelsdorf [Stadt Konstanz]

Hausanschrift

Rathausplatz 1
78465 Konstanz
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Kontakt

Telefon +4975335295
Ortsverwaltung Litzelstetten [Stadt Konstanz]

Hausanschrift

Großherzog-Friedrich-Straße 10
78465 Konstanz
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Kontakt

Telefon +49 7531 9423790
Stadtbaumeister [Stadt Konstanz]

Hausanschrift

Untere Laube 24
78462 Konstanz
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Kontakt

Persönlicher Kontakt

Frau Jessica Belhout
Gebäude Verwaltungsgebäude Laube
Raum VGL 2.15

Stadtbaumeisterin für die Gebiete:
Petershausen, Industriegebiet, Fürstenberg, Wollmatingen

Leistungsdetails

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Sie können den Bebauungsplan bei der Gemeinde oder Stadt, in der sich das Grundstück befindet, einsehen. Sie sollten Angaben zu dem betroffenen Grundstück mitbringen, z.B. Gemarkung, Flur- und Grundstücksnummer.

Daneben haben Sie die Möglichkeit, auch über das länderübergreifende UVP-Portal in bestimmte Bebauungspläne Einsicht zu nehmen. Die Städte und Gemeinden sind dazu verpflichtet, die für die Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehenen Planentwürfe im Aufstellungsverfahren über dieses Portal zugänglich zu machen. Viele Gemeinden haben über das Portal zudem ihre schon geltenden Bebauungspläne zugänglich gemacht.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Hinweis: Sie können den gesamten Bebauungsplan oder Ausschnitte daraus kopieren lassen. Die Gebühren sind je nach Gemeinde unterschiedlich. Bitte erkundigen Sie sich über die genaue Höhe direkt bei Ihrer Gemeinde.

Hinweise

keine

Rechtsgrundlage

Baugesetzbuch (BauGB)

  • § 10 Absatz 3 Satz 2 BauGB Einsicht in den Bebauungsplan
  • § 3 Abs. 2 Satz 5 BauGB Beteiligung der Öffentlichkeit
  • § 10a Absatz 2 BauGB Zusammenfassende Erklärung zum Bebauungsplan; Einstellen in das Internet

Freigabevermerk

  • 18.01.2024 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg