Durchführung von Wochenmärkten
Ein Wochenmarkt ist eine regelmäßig wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der mehrere Händler bestimmte Warengruppen anbieten dürfen (§ 67 Gewerbeordnung [GewO]).
In Konstanz finden sie Wochenmärke zu folgenden Zeiten statt:
Die Wochenmärke finden wie folgt statt:
St.-Stephans-Platz | Dienstag u. Freitag | 7:30 bis 13:00 Uhr |
St.-Gebhard-Platz | Mittwoch u. Samstag | 7:30 bis 13:00 Uhr |
St.-Stephans-Platz | Dienstag u. Freitag | 7:00 bis 13:00 Uhr |
St.-Gebhard-Platz | Mittwoch u. Samstag | 7:00 bis 13:00 Uhr |
Zuständige Stelle
die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Ortes, in dem der Markt stattfinden soll
Kontakt
Persönlicher Kontakt
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Die Standplätze für die Wochenmarktstände werden nach einer Ausschreibung für fünf Jahre vergeben. Die nächste Ausschreibung erfolgt im zweiten Halbjahr 2020 für die Jahre 2021 bis 2025.
Verfahrensablauf
Im zweiten Halbjahr 2020 werden die Markstände für die Jahre 2021 bis 2025 neu ausgeschrieben. Die Ausschreibung wird zu gegebener Zeit veröffentlicht und die Antragsunterlagen zum Download angeboten.
Fristen
-
Erforderliche Unterlagen
Innerhalb der Bewerbungsfrist ist ein Antrag nach dem dann veröffentlichten Formular erforderlich. Wird der Antrag formlos gestellt, sind folgende Angaben erforderlich:
- Name, Anschrift, E-Mail, Telefon-Nr
- vorgesehenes Warenangebot
- Länge des Standes
- Soll ein Verkaufsfahrzeug eingesetzt oder ein Stand aufgebaut werden
- Wird ein Stromanschluss 230V / 400V benötigt
Kosten
Die Gebühren richten sich nach der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Wochenmärkte der Stadt Konstanz.
Hinweise
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Rechtsgrundlage
Wochemarktsatzung der Stadt Konstanz
Freigabevermerk
veröffentlich am 22.08.2022