Gaststättengewerbe - Gestattung beantragen
Wenn Sie aus besonderem Anlass vorübergehend ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe ausüben wollen, kann Ihnen die zuständige Behörde dies gestatten, und zwar
- unter erleichterten Voraussetzungen,
- auf Widerruf.
Hinweis: Weder eine Gaststättengestattung noch eine Gaststättenerlaubnis benötigen Sie für die bloße Abgabe von
- alkoholfreien Getränken,
- unentgeltlichen Kostproben,
- bereits zubereiteten Speisen
- in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb: Abgabe von Getränken und zubereiteten Speisen an Hausgäste.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
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Leistungsdetails
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind:
- Sie versorgen Besucherinnen und Besucher lediglich aus Anlass eines besonderen Ereignisses (einer ansonsten eigenständigen Veranstaltung) mit Speisen und Getränken.
Besondere Ereignisse können beispielsweise sein:- Straßenfeste
- Hochzeitsfeiern
- Schulfeste
- Jubiläumsfeste
- Schützenfeste
- Sportveranstaltungen
- Volksfeste
- Vereinsveranstaltungen
- Märkte und Ähnliches.
- Als Veranstalter müssen Sie die maßgeblichen rechtlichen Bestimmungen bei der Durchführung der Veranstaltung beachten.
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle über die genauen Anforderungen. Maßgeblich sind beispielsweise folgende Bestimmungen:- Jugendschutz
- Jugendarbeitsschutz
- Infektionsschutz
- Brandschutz
- lebensmittel- und hygienerechtliche Vorschriften
- Preisaushang
- Sie müssen eine für die Veranstaltung verantwortliche Person benennen. Diese muss während der gesamten Dauer der Veranstaltung erreichbar sein.
Tipp: Als Veranstalter haften Sie für mögliche Schäden. Sie sollten daher für einen ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz sorgen.
Verfahrensablauf
Sie müssen die Gaststättengestattung schriftlich oder in elektronischer Form bei der zuständigen Stelle beantragen. Ihr Antrag muss handschriftlich unterschrieben oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.
Sie müssen die erforderlichen Angaben machen und diejenigen Unterlagen vorlegen, die für die Beurteilung Ihres Antrags von Bedeutung sein können.
Hinweis: Der Veranstalter selbst muss den Antrag stellen. Ist der Veranstalter eine juristische Person oder ein nicht rechtsfähiger Verein, muss eine rechtmäßige Vertretung den Antrag stellen.
Die zuständige Stelle kann die Gaststättengestattung jederzeit, das heißt auch nachträglich, mit Auflagen versehen.
Fristen
Den Antrag auf Erteilung der Gestattung müssen Sie mindestens zwei Wochen vor Beginn der oben bezeichneten gestattungspflichtigen Tätigkeit stellen.
Ausnahme: Die Tätigkeit erfolgt aus einem kurzfristigen Anlass, der einen fristgerechten Antrag ausschließt.
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes Antragsformular
- Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers.
- Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen oder Angaben verlangen, z.B.
- die Vorlage eines Mietvertrags für den Ort der Veranstaltung
- nähere Angaben dazu, wie nicht zumutbare Belästigungen durch Lärm vermieden werden sollen.
Kosten
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der einschlägigen Gebührensatzung der Gemeinde.
Hinweis: Für Veranstaltungen, die gemeinnützigen oder karitativen Zwecken dienen, erheben viele Gemeinden keine Gebühren.
Vertiefende Informationen
Rechtsgrundlage
- § 1 Landesgaststättengesetz (LGastG) in Verbindung mit § 12 Gaststättengesetz (GastG) (Gestattung)
- §§ 1 und § 3 Gaststättenverordnung (GastVO) (Zuständigkeit und Verfahren)
- § 42a Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) (Genehmigungsfiktion) in Verbindung mit § 6a Absatz 2 Gewerbeordnung (GewO) (Entscheidungsfrist, Genehmigungsfiktion)
- § 3a Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) (Elektronische Kommunikation)
- § 18 Personalausweisgesetz (PAuswG) (Elektronischer Identitätsnachweis)
- § 78 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Dokumente mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium)
- § 5 De-Mail-Gesetz (De-Mail-G) (Postfach- und Versanddienst)