Grundstücksvermessung - Grenzfeststellung beantragen
Sie möchten Ihr Grundstück bebauen? Oder Sie benötigen aus anderen Gründen eine genaue Feststellung der Grundstücksgrenzen? Dann müssen Sie das Grundstück vermessen lassen. Die Ergebnisse der Vermessungen werden in das Liegenschaftskataster übernommen. Dort wird die Lage der Grenzpunkte genau festgelegt.
Zuständige Stelle
- die untere Vermessungsbehörde (Amt für Liegenschaften und Geoinformation, Abt. Geoinformation)
- öffentlich bestellte Vermessungsingenieure
- eine Liste der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure und Vermessungsingenieurinnen,
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Sie sind Eigentümer oder Erbbauberechtigter am zu vermessenden Grundstück
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag auf Grenzfeststellung formlos beim Amt für Liegenschaften und Geoinformation, Abt. Geoinformation stellen.
Sie erhalten daraufhin das Ergebnis der Vermessung. Müssen Einträge im Liegenschaftskataster verändert werden, erhalten Sie von der Vermessungsbehörde einen Fortführungsnachweis.
Erforderliche Unterlagen
Antrag (schriftlich, telefonisch oder per E-Mail)
Kosten
Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Bodenwert. Auf Antrag werden fehlende Grenzpunkte abgemarkt, hierfür fallen zusätzlich Gebühren an.