Liegenschaftskataster - Einsicht oder Auszug beantragen
Im Liegenschaftskataster sind flächendeckend und aktuell alle Flurstücke und Gebäude auf der Grundlage von Liegenschaftsvermessungen eingetragen. Um beispielsweise einen Bauantrag stellen zu können, benötigen Sie einen Lageplan. Grundlage des Lageplans ist ein aktueller Auszug aus dem darstellenden Teil des Liegenschaftskatasters. Dieser Auszug wird auch Katasterkarte oder Liegenschaftskarte genannt. Der Auszug dient auch folgenden Zwecken:
- Nachweis der Grundstücksgrenzen
- Planung und Bodenordnung
- Grundstücksverkehr
Jede Person kann Einsicht in das Liegenschaftskataster nehmen und Auszüge aus den Datenbeständen erhalten.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
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Leistungsdetails
Voraussetzungen
- für Einsicht oder Auszüge: Angabe des Verwendungszwecks
- für weitere Informationen zum Eigentum: berechtigtes Interesse
Verfahrensablauf
Für Einsicht in oder Auszug aus dem Liegenschaftskataster müssen Sie einen formlosen Antrag beim Baupunkt einreichen. Im Antrag müssen Sie
- Angaben zu Ihrer Person machen,
- angeben, für welche Informationen Sie sich interessieren und für welchen Zweck Sie diese verwenden und
- für Angaben zum Eigentum ein berechtigtes Interesse darlegen.
Ingenieur- und Architekturbüros benötigen im Rahmen von Aufträgen möglicherweise Informationen aus dem Liegenschaftskataster. Sie können dann ebenfalls Einsicht nehmen oder Auszüge erhalten.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Wenn Sie nicht der Eigentümer oder die Eigentümerin sind: Unterlagen, aus denen sich das berechtigte Interesse ergibt
Kosten
je nach Format und Umfang des Auszugsinhalts