Leistungen

Niederlassungserlaubnis beantragen

Sie haben eine befristete Aufenthaltserlaubnis? Nach Ablauf einer bestimmten Zeit können Sie eine zeitlich und räumlich nicht beschränkte Niederlassungserlaubnis erhalten.

Hinweis: Inhaber einer (befristeten) Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums oder der (Berufs-)Ausbildung können keine Niederlassungserlaubnis erhalten.

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Ihre Identität ist geklärt und Sie erfüllen die Passpflicht.
  • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ohne dass Sie öffentliche Mittel in Anspruch nehmen.
    Der Lebensunterhalt gilt als gesichert, wenn Sie
    • Einkünfte in Höhe des einfachen Sozialhilferegelsatzes zuzüglich
    • Kosten für Unterkunft und Heizung sowie
    • etwaiger Krankenversicherungsbeiträge erzielen.
  • Sie haben keine Vorstrafen.
  • Sie haben seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis.
    Je nach Zweck des Aufenthalts, für den Sie die Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, können auch andere Fristen gelten.
  • Sie haben fünf Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine andere Versorgungseinrichtung mit vergleichbaren Leistungen gezahlt.
  • Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung.
  • Sie haben ausreichend großen Wohnraum für sich und Ihre Familie.

Hinweis: Diese Auflistung ist nicht abschließend. Ggf. werden weitere Unterlagen benötigt.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Niederlassungserlaubnis schriftlich bei der Ausländerbehörde beantragen.

Sie erhalten die Niederlassungserlaubnis in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über einen gültigen Reisepass,
  • Nachweis über ein Aufenthaltsrecht (Aufenthaltserlaubnis oder Visa),
  • Nachweis über ausreichenden Wohnraum für Sie und Ihre Familie,
  • Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts,
  • ggf. Nachweis über den Bezug von öffentlichen Leistungen (SGB II oder SGB XII),
  • Nachweise über den Zweck Ihres Aufenthalts wie z.B. Studium, Beschäftigung, Ausbildung, Forschung, Familiennachzug etc.

Kosten

  • EUR 113,00
  • Niederlassungserlaubnis für Selbständige: EUR 124,00

Hinweis: Für Minderjährige gelten Sonderregelungen.