Leistungen

Personalausweis - Abholung

Sie möchten Ihren neuen Personalausweis abholen, nachdem dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wurde.

Zuständige Stelle

Bürgerbüro [Stadt Konstanz]

Hausanschrift

Untere Laube 24
78462 Konstanz
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Kontakt

Telefon +49 7531 900 0
Fax +49 7531 900-2378

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Der Personalausweis ist fertiggestellt und abholbereit.

Sie haben Ihren PIN-Brief erhalten (gilt nur für Antragstellerinnen / Antragsteller ab vollendetem 16. Lebensjahr).

Verfahrensablauf

Nach der Herstellung des Personalausweises bei der Bundesdruckerei erhalten Sie einen Brief mit Informationen über Ihren Personalausweis und die Online-Ausweisfunktion (gilt nur für Antragstellerinnen / Antragsteller ab vollendetem 16. Lebensjahr).

Der PIN-Brief enthält wichtigen Informationen für Sie:

  • Ihre fünfstellige Aktivierungs-PIN (Transport-PIN)
  • Ihr Sperrkennwort für die Online-Ausweisfunktion
  • Ihre Entsperrnummer (PUK)

Diese Informationen dürfen nur Ihnen bekannt sein. Bitte bewahren Sie daher Ihren PIN-Brief sicher auf. Bringen Sie den PIN-Brief bitte nicht zur Abholung mit - für die Aushändigung wird er nicht benötigt.

Bei der Aushändigung des Ausweises müssen Sie schriftlich erklären, dass Sie den PIN-Brief erhalten haben. Bei Jugendlichen unter 16 Jahren wird die Funktion automatisch vor Aushändigung des Ausweises ausgeschaltet.

Mit der Abholung können Sie auch jemanden schriftlich bevollmächtigen. Die bevollmächtigte Person muss die Vollmacht, die Erklärung über den Erhalt des PIN-Briefes und ihren eigenen Ausweis bei der Abholung vorlegen.

Der bisherige Personalausweis muss bei der Abholung eingezogen werden. Wenn Sie es wünschen, kann Ihnen der bisherige Personalausweis entwertet überlassen werden.

Hinweis: Befindet sich der PIN-Brief im Bürgerbüro oder der Empfang des PIN-Briefes kann nicht bestätigt werden, ist die Aushändigung an eine bevollmächtigte Person nicht möglich.

Erforderliche Unterlagen

  • bisheriger Personalausweis
  • vollständig ausgefüllte Abholvollmacht inkl. Erklärung zum Erhalt des PIN-Briefes

Rechtsgrundlage

  • Personalausweisgesetz (PAuswG)
  • Personalausweisverwaltungsvorschrift (PAuswVwV)
  • Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV)