Verpachtung von Kleingärten (Kleingarten)
Die Stadt Konstanz verpachtet rund 400 Kleingärten in schweizer Gebiet „Tägermoos“ und etwa 50 Gartengrundstücke in Konstanzer Stadtteilen direkt. Darüber hinaus verpachtet die Stadt sechs Kleingartenanlagen an Kleingartenvereine. Die Kleingärten werden nach einer Vormerkliste verpachtet. Mit einer mehrjährigen Wartezeit muss gerechnet werden.
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Leistungsdetails
Voraussetzungen
Personen, die einen Garten im Tägermoos pachten wollen, müssen Hauptwohnsitz in Konstanz (einschliesslich Ortsteile), Tägerwilen oder Kreuzlingen haben. Personen die einen Garten in Konstanz pachten wollen, müssen Hauptwohnsitz in Konstanz (einschliesslich Ortsteile) haben.
Verfahrensablauf
Personen, die an der Pacht eines Kleingartens interessiert sind, müssen einen schriftlichen Antrag stellen. Pachtinteressentinnen und –interessenten werden in die Warteliste eingetragen. Die Wartezeit beträgt mehrere Jahre. Personen, die an 1. Stelle der Liste stehen wird ein Kleingarten angeboten. Ggf. ist mit der Vorpächterin/dem Vorpächter eine Vereinbarung über die Übernahme der Gartenlaube und weiterer Gegenstände zu treffen.
Erforderliche Unterlagen
Der Antrag muss schriftlich gestellt werden. Der Antrag kann formlos gestellt werden. Alternativ können Sie ein Antragsformular herunterladen.
Rechtsgrundlage
Kleingartenordnung der Stadt Konstanz für die Bereiche Konstanz, Kreuzlingen, Tägerwilen vom 19.05.2003.