Leistungen

Wohnsitz anmelden

Wenn Sie in eine andere Stadt oder Gemeinde ziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.

Zuständige Stelle

die Meldebehörde Ihres neuen Wohnorts

Meldebehörde ist

  • die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes oder
  • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.
Bürgerbüro [Stadt Konstanz]

Hausanschrift

Untere Laube 24
78462 Konstanz
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Kontakt

Telefon +49 7531 900 0
Fax +49 7531 900-2378
Ortsverwaltung Dettingen-Wallhausen [Stadt Konstanz]

Hausanschrift

Kapitän-Romer-Straße 4
78465 Konstanz
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Kontakt

Ortsverwaltung Litzelstetten [Stadt Konstanz]

Hausanschrift

Großherzog-Friedrich-Straße 10
78465 Konstanz
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Kontakt

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Umzug

Verfahrensablauf

Um sich anzumelden, müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck.

Sie können Ihre Familienangehörigen ebenfalls anmelden, wenn diese mit Ihnen bisher in der gleichen Wohnung gewohnt haben und mit Ihnen umziehen.

Fristen

Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.

Erforderliche Unterlagen

Die Meldebehörde kann von Ihnen weitere Unterlagen verlangen. Dies sind in der Regel:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Ausweise der Familienangehörigen: Für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen, müssen Sie die Geburtsurkunde vorlegen.
  • Bescheinigung des Wohnungsgebers

Bei Zuzügen aus dem Ausland sind zusätzlich folgende Urkunden im Original erforderlich:

  • Urkunden zum Familienstand (z.B. Heiratsurkunde, Scheidungsurteil)
  • Geburtsurkunden der Kinder

Sollten die Urkunden nicht in Deutsch oder International (in Englisch) verfasst sein, ist eine entsprechende Übersetzung mitzubringen. Die Unterlagen sind unabhängig davon vorzulegen, ob die Personen mit zuziehen.

Tipp: Sie können gleichzeitig mit der Wohnsitz-Anmeldung die Anschrift Ihrer Ausweisdokumente aktualisieren lassen.

Kosten

keine

Hinweise

Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet, Ihnen den Einzug in die neue Wohnung schriftlich zu bestätigen. Legen Sie diese Bescheinigungen der Meldebehörde vor. Die Bestätigung des Wohnungsgebers ist auch elektronisch möglich. In diesem Fall erhalten Sie ein Zuordnungsmerkmal, über das die Bestätigung abgewickelt wird.

Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung für Ihre Unterlagen.