Bewohnerparkausweis beantragen
Neue Bewohnerparkregelung ab 01.10.2023: Bitte beachten Sie die Hinweise Link
Eine (anteilige) Rückerstattung der Bewohnerparkgebühren für Bewohnerparkkarten, welche seit dem 01.10.2023 aufgrund der neuen Rechtsverordnung ausgestellt wurden, ist nicht möglich.
Rückerstattung der Bewohnerparkgebühren: Antrag auf Erstattung von Bewohnerparkausweisgebühren (Zeitraum 01.01. - 30.06.23) Link
Vor allem in größeren Städten ist in manchen Wohngebieten das Parken nur mit dem Bewohnerparkausweis erlaubt. Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten. Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
Durch dieses System werden die Bewohnerinnen und Bewohner bei der Vergabe von Parkplätzen gegenüber anderen Autofahrerinnen und Autofahrern bevorzugt.
Hinweis: Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Ausweisung der Parkgebiete:
- Straßenverkehrsbehörde
Ausgabe der Bewohnerparkausweise:
- Bürgerbüro
Kontakt
Leistungsdetails
Voraussetzungen
- Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich mit Erstwohnsitz/alleinigem Wohnsitz registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
- Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder
- Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.
Für einen Bewohnerparkausweis benötigen Sie eine Bestätigung des Halters oder der Halterin, dass Sie das Fahrzeug dauerhaft nutzen.
Hinweis: Die Gemeinden können die Erteilung des Ausweises von weiteren Voraussetzungen abhängig machen (zum Beispiel Hauptwohnsitz, fehlende Garage). Sie sollten sich daher bei der zuständigen Stelle über die Voraussetzungen informieren.
Verfahrensablauf
In vielen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis schriftlich oder elektronisch beantragen. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis mit der Post. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie zur Beantragung übersenden müssen.
Anderenfalls gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.
Fristen
-
Erforderliche Unterlagen
- Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Bestätigung des Fahrzeughalters oder der Fahrzeughalterin (Halterbestätigung)
- bei Verlängerung und Änderung bisherige Bewohnerparkkarte
Kosten
Änderung der Gebühren für Bewohnerparkausweises ab 01.10.2023
Bitte beachten Sie die Änderung der Gebühren für die Bewohnerparkausweise ab 01.10.2023.
Nähere Hinweise finden Sie hier (Link: Höhere Gebühren für Bewohnerparkausweise ab 2023 - Stadt Konstanz).
Die Gebühr für die ausgestellte Berechtigung beträgt 150,00 Euro pro Jahr.
Die Gebühr für die Änderung des Bewohnerparkausweises beträgt 15,00 Euro.
Die Gebühr für eine Kurzberechtigung (3 Monate) beträgt 45,00 Euro.
Hinweise
Bitte beachten Sie, dass die blauen und violetten Tageskarten nicht auf reinen Bewohnerparkplätzen gültig sind. Die genannten Tageskarten können nur auf bewirtschafteten Parkplätzen genutzt werden.
Tageskarten
Hotels/Pensionen/Ferienwohnungen:
Bei gewerblicher Vermietung von Gästezimmern können die Betreiber von Beherbergungsbetrieben Tageskarten für Gästefahrzeuge im Bürgerbüro erwerben.
Bitte bringen Sie für den Kauf von Tageskarten folgende Unterlagen mit:
- Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis über die gewerbliche Vermietung:
Schreiben der Tourist-Information über die Eintragung im Verzeichnis der Tourist-Info oder Nachweis der Stadtkämmerei Konstanz
Anwohner im linksrheinischen Stadtgebiet:
Anwohner im linksrheinischen Stadtgebiet können für Besucher wahlweise blaue oder violette Tageskarten im Bürgerbüro erwerben (max. 10 Stück pro Kauf).
Bitte bringen Sie für den Kauf von Tageskarten folgende Unterlagen mit:
- Personalausweis oder Reisepass
Gebühren:
Blaue Tageskarten (Stadtgebiet Paradies): 12,00 Euro
Graue Tageskarten („P & R am Seerhein“): 10,00 Euro
Violette Tageskarten (Altstadt und Laube): 17,00 Euro
Vertiefende Informationen
Bewohnerparken zum 01.08.2016
Übersicht der Bewohnerparkgebiete
Hinweise zu den einzelnen Bewohnerparkgebieten entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Merkblatt.
- Merkblatt Bewohnerparkgebiet I (Westliches Paradies)
- Merkblatt Bewohnerparkgebiet II (Südöstliches Paradies-Döbele)
- Merkblatt Bewohnerparkgebiet III (Mittleres Paradies)
- Merkblatt Bewohnerparkgebiet IV (Nordöstliches Paradies)
- Merkblatt Bewohnerparkgebiet V (Nördliche-Mittlere Altstadt)
- Merkblatt Bewohnerparkgebiet VI (Südliche Altstadt)
- Merkblatt Bewohnerparkgebiet VII (Stadelhofen)
- Merkblatt Bewohnerparkgebiet VIII (Spanierstraße-Benediktinerplatz)
- Merkblatt Bewohnerparkgebiet IX
Rechtsgrundlage
§ 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen) in Verbindung mit der jeweiligen örtlichen Satzung
Freigabevermerk
Freigegeben am 10.11.2022