Dass Fußgänger, Radler und Autofahrer unter winterlichen Straßen- und Wegeverhältnissen im Stadtgebiet Konstanz wenig zu leiden haben, dafür sorgt der Winterdienst.
Bei Auftreten von Schnee- und Eisglätte ist es aber nicht möglich, alle Strecken gleichzeitig zu bearbeiten. Basierend auf den gesetzlichen Mindestanforderungen werden winterdienstlich nur die verkehrswichtigen und gefährlichen Verkehrsflächen bedient. Das sind Haupt- und Durchgangsstraßen, wichtige Verbindungsstraßen, ÖPNV-Strecken und die bedeutenden Geh- und Radwege. Diese Strecken werden, ihrer Bedeutung und Gefährlichkeit entsprechend, in die Dringlichkeitsstufen 1 und 2 eingeteilt.
Weitere Informationen zur Dringlichkeit
In der Dringlichkeit 1 sind die großen, verkehrswichtigen Hauptverkehrsachsen und die ÖPNV-Strecken enthalten. Das gleiche gilt für entsprechende Rad- und Gehwegstrecken. Erst wenn diese Strecken abgearbeitet sind, beginnt der Einsatz auf den Strecken der Dringlichkeit 2.
In der Dringlichkeit 2 sind die Nebenstrecken enthalten, die zwar nicht verkehrswichtig sind, jedoch eine besondere Gefährlichkeit aufweisen. Zudem sind es Nebenstraßen, die den Verkehr aus Wohngebieten bündeln und zu den Hauptverkehrsachsen führen.
Die TBK haben zusammen mit dem SWK-Busbetrieb die wichtigsten und kritischsten Streckenabschnitte der einzelnen Buslinien in einem gesonderten Plan erfasst. Bei extremen Wetterlagen und in der Nacht werden vorrangig speziell diese Strecken bearbeitet so, dass der Busverkehr gesichert ist.
Alle nicht im Streuplan enthaltenen Strecken (Wohn- und Nebenstraßen) bleiben unbearbeitet. Nur bei besonderer Schneelage besteht die Verpflichtung, wenn auch nachrangig (die Hauptstrecken müssen abgearbeitet und verkehrssicher sein), diese zu räumen. Eine Streupflicht besteht auf diesen Strecken nicht.
Je nach Tageszeit und Verkehrsdichte kommen die Einsatzfahrzeuge mehr oder weniger schnell voran. Erfahrungsgemäß beträgt die Umlaufzeit für eine Streustrecke zwischen 3,5 bis 5 Stunden. Bei anhaltendem Schneefall können auch zwei oder drei Umläufe notwendig werden. Hier wird lageabhängig durch die Einsatzleitung entschieden.
Konstanzer Räum- und Streuplan
Der Räum- und Streuplan der Stadt Konstanz wurde online gestellt. Mit dem nachfolgenden Link können Sie diesen öffnen und sich über die Räumstrecken informieren. Hier finden Sie auch die Standorte der für die BürgerInnen bereit gestellten Wintersplit-Boxen.
Klickt der Bürger eine Räumstrecke an, erhält er in einem separaten Fenster Informationen. Auch kann er in einem Suchfenster z. B. seine Wohnstraße eingeben und suchen lassen, ob diese eine Räumstrecke ist oder nicht.
Legende
Hier sind die Bezeichnungen Straße, Radweg, Mischnutzung (Kernstadtbereich) und Wege (Liegenschaften der Stadt) farblich in Dringlichkeitsstufen gelistet. Neu hinzu gekommen sind die Wintersplitt-Boxen.
Layer-Liste
Durch anklicken der einzelnen Felder kann bestimmt werden, welche und/oder wie viele Kategorien man sehen will.
Grundkarten-Galerie
Hier stehen verschiedene Kartenansichten zur Auswahl.
Suchfenster
Durch Eingabe eines Straßennamens zoomt das Programm automatisch zu der Örtlichkeit oder teilt mit, dass diese nicht im Räum- und Streuplan enthalten ist. Auch das einmalige Anklicken einer eingezeichneten Streustrecke gibt Auskunft über die Örtlichkeit und Dringlichkeitsstufe.
Räum- und Streupflicht der Anwohner
Nach der Streupflichtsatzung der Stadt Konstanz wie auch versicherungsrechtlich ist der Eigentümer bzw. Vermieter dafür verantwortlich, dass die Gehwege vor dem Haus von Eis und Schnee geräumt werden.
Wer seinen Pflichten nicht nachkommt, kann im Schadensfall erhebliche Probleme bekommen. Wenn es zum Beispiel wegen Missachtung der Streupflicht zu einem schweren Unfall kommt, kann der oder die Geschädigte Schadensersatz einfordern.
Geräumt sein muss in Konstanz laut Satzung werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr. Die Räumpflicht endet erst um 22 Uhr, bis dahin müssen Wege, wenn nötig auch mehrmals, vom Schnee befreit werden. Flächen, für die die Straßenanlieger verantwortlich sind, sind in einer Breite von etwa 1,20 Meter zu räumen, sodass zwei Fußgänger problemlos aneinander vorbei gehen können. Für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn in einer Breite von mindestens 1 Meter zu räumen. In Fußgängerbereichen und verkehrsberuhigten Bereichen sind die seitlichen Flächen in einer Breite von 2 m entlang der bebauten Front zu räumen.
Streumittel
Im Gegensatz zu den Straßen und Radwegen, auf denen Streusalz wegen der Fahrdynamik und des hohen Gefährdungspotenzials verwendet werden muss, genügen auf Gehwegen bei Glätte abstumpfende Streumittel - idealerweise Splitt oder Sand. Dafür stellt die Stadt Konstanz Abstreumaterial (Splitt) kostenlos zur Verfügung, das zur Selbstabholung an dem Wertstoffhof in der Fritz-Arnold-Straße (Kläranlage im Industriegebiet) bereit steht. Allerdings gibt es auch Ausnahmefälle, in denen Streusalz auch auf Gehwegen verwendet werden darf.
Ausnahmen
Ausnahmen sind bei Eisglätte (z.B. infolge Eisregens) sowie auf Gefällstrecken und an Treppenanlagen nur dann zugelassen, wenn dort ohne salzhaltige Stoffe die Glatteisgefahr nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand beseitigt werden könnte. Bei Schnee- und Eisglätte sind zum Bestreuen abstumpfende Materialien wie Sand, Splitt oder Asche zu verwenden. Sägemehl ist nicht ausreichend, um die Ausrutschgefahr zu bannen. Bevor man mit dem Streuen beginnt, sollte jedoch zuerst der Schnee beiseite geschafft werden. Die Regelungen gelten gleichermaßen auch für gewerbliche Räumdienste und Hausmeisterservice.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig die Streu- und Räumpflicht vernachlässigt, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro geahndet werden.
Die vollständige Satzung der Stadt Konstanz über die Verpflichtung der Anwohner zum Reinigen, Schneeräumen und Streuen der Gehwege finden Sie hier: