Gemeindevollzugsdienst
Beschreibung
An den Bereich Gemeindevollzugsdienst können Sie sich wenden, wenn Sie Fragen zur Überwachung des parkenden Verkehrs haben.
Für Verfahren aufgrund von Parkverstößen steht Ihnen unser Servicetelefon zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen an dem Tag, an dem Sie eine Windschutzscheibenverwarnung wegen eines Parkverstoßes bekommen haben, keine fachliche Auskunft geben können, da sich die erforderlichen Informationen zu dem Vorgang zu diesem Zeitpunkt noch nicht in unserem Datenbestand befinden. Wir bitten Sie daher, sich frühestens am Folgetag mit uns in Verbindung zu setzen. Außerdem möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Barzahlungen in unserem Amt nicht möglich sind.
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Die Stadtverwaltung ist wieder für den Publikumsverkehr geöffnet.