Verkehrswesen
Beschreibung
Bei einem Verkehrsaufkommen von ca. 42.000 zugelassenen Kfz ist die Verkehrslenkung und Verkehrsregelung eine wichtige Aufgabe. Die Abteilung Verkehrswesen regelt als sog. „Straßenverkehrsbehörde“ durch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen den fließenden und ruhenden Verkehr im Rahmen der Straßenverkehrsordnung.
Die Abteilung Verkehrswesen trifft nach Maßgabe der StVO Anordnungen zur allgemeinen Verkehrsregelung im öffentlichen Verkehrsraum und entscheidet über die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen für Arbeits- und Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum. Sie erteilt ferner Ausnahmegenehmigungen von Verboten bzw. Vorschriften der StVO sowohl für den Individual- als auch für den Güterverkehr sowie Erlaubnisse für übermäßige Straßenbenutzungen für Veranstaltungen und für Großraum- und Schwertransporte. Auch die Erteilung von Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen ist eine weitere Aufgabe.
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Die Stadtverwaltung ist wieder für den Publikumsverkehr geöffnet.
Coronavirus – Ergänzende Hinweise
Das Betreten des Verwaltungsgebäudes ist nur mit Mund- und Nasenschutz gestattet. Wir bitten Sie deshalb, einen entsprechenden Mund- und Nasenschutz bei Ihrem Termin zu tragen und die Abstands- und Hygienevorschriften einzuhalten. Wer Erkältungs- oder gar konkrete Corona-Symptome hat, wird gebeten, bereits vereinbarte Termine abzusagen. In diesem Fall ist der Zutritt nicht gestattet.