Unterhaltsvorschusskasse
Beschreibung
Aufgabe der Unterhaltsvorschusskasse ist es, den Unterhalt von Kindern Alleinerziehender durch monatliche Auszahlung des Unterhaltsvorschussbetrages an Stelle des barunterhaltspflichtigen Elternteils zu sichern. Der Barunterhaltspflichtige wird durch den Unterhaltsvorschuss nicht von seiner Unterhaltspflicht befreit. Die erbrachten Unterhaltsvorschussleistungen werden vom Barunterhaltspflichtigen zurückgefordert.
Servicecenter
Terminvereinbarung
Sprechzeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:
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Zuständigkeit
Das Jugendamt der Stadt Konstanz ist örtlich zuständig, wenn der alleinerziehende Elternteil mit dem Kind im Stadtgebiet Konstanz (einschl. Vororte) wohnt. Die Ansprechperson finden Sie über den Nachnamen des Kindes.
Persönlicher Kontakt
Sachgebietsleitung