Behördenwegweiser

Verkehrsordnungswidrigkeiten

Beschreibung

An den Bereich Verkehrsordnungswidrigkeiten können Sie sich wenden, wenn Sie eine Verwarnung, eine Anhörung, einen Bußgeldbescheid oder einen Halterkostenbescheid erhalten und hierzu Fragen haben.

Für Verfahren aufgrund von Parkverstößen steht Ihnen unser Servicetelefon zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen an dem Tag, an dem Sie eine Windschutzscheibenverwarnung wegen eines Parkverstoßes bekommen haben, keine fachliche Auskunft geben können, da sich die erforderlichen Informationen zu dem Vorgang zu diesem Zeitpunkt noch nicht in unserem Datenbestand befinden. Wir bitten Sie daher, sich frühestens am Folgetag mit uns in Verbindung zu setzen. Außerdem möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Barzahlungen in unserem Amt nicht möglich sind.

Hausanschrift

Untere Laube 24
78462 Konstanz
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Persönlicher Kontakt

Frau Ursula Bach
Telefon +49 7531 900-2782
Gebäude Verwaltungsgebäude Laube
Frau Nicole Bollin
Telefon +49 7531 900-2779
Fax +49 7531 900-122779
Gebäude Verwaltungsgebäude Laube
Frau Sabine Heider
Telefon +49 7531 900-2768
Gebäude Verwaltungsgebäude Laube
Herr Frank Merk
Telefon +49 7531 900-2877
Gebäude Verwaltungsgebäude Laube
Frau Peggy Horn
Telefon +49 7531 9002723
Gebäude Verwaltungsgebäude Laube
Herr Dominik Groß
Telefon +49 7531 9002763
Gebäude Verwaltungsgebäude Laube
Frau Marina Stöhr
Telefon +49 7531 9002785
Gebäude Verwaltungsgebäude Laube
Frau Melanie Afflerbach
Telefon +49 7531 900 2806
Gebäude Verwaltungsgebäude Laube
Frau Altina Ajredini
Telefon +49 7531 900 2823
Gebäude Verwaltungsgebäude Laube
Servicetelefon Verwarnungen
Telefon +49 7531 900-2742
Gebäude Verwaltungsgebäude Laube

Sonstiges

Die Stadtverwaltung ist wieder für den Publikumsverkehr geöffnet.

 

Coronavirus – Ergänzende Hinweise

Das Betreten des Verwaltungsgebäudes ist nur mit Mund- und Nasenschutz gestattet. Wir bitten Sie deshalb, einen entsprechenden Mund- und Nasenschutz bei Ihrem Termin zu tragen und die Abstands- und Hygienevorschriften einzuhalten. Wer Erkältungs- oder gar konkrete Corona-Symptome hat, wird gebeten, bereits vereinbarte Termine abzusagen. In diesem Fall ist der Zutritt nicht gestattet.

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