Wirtschaftliche Jugendhilfe (Kindertagesbetreuung, Zuschüsse)
Beschreibung
- Zuschuss zum Elternbeitrag einer Kindertagesstätte
Wenn Eltern ihr Kind in einer Kindertagesstätte anmelden und den Elternbeitrag nicht zahlen können, werden auf Antrag Zuschüsse gezahlt oder der Beitrag in voller Höhe übernommen. Entscheidend hierfür sind die monatlichen Einnahmen und Ausgaben des Kindes und seiner Eltern.
- Förderung in Kindertagespflege
Tagesmütter und Tagesväter, die ein Kind für einen Teil des Tages betreuen, erhalten auf Antrag der Eltern Geldleistungen als Anerkennung der Betreuungsleistung und zur Erstattung ihres Aufwandes. Eltern beteiligen sich an diesen Kosten mit einem Beitrag, den sie an das Jugendamt zahlen.
- Zuschuss zum Elternbeitrag einer Ferienfreizeit ihres Kindes
Bei einer Ferienfreizeit, die mindestens 5 Tage dauert (über Nacht) kann der Teilnahmebeitrag auf Antrag bezuschusst werden, wenn die Freizeit von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird. Entscheidend sind die Einnahmen und Ausgaben des Kindes und seiner Eltern.
Zuständigkeit
Die Ansprechperson finden Sie über den Nachnamen des Kindes.
Persönlicher Kontakt
Sachgebietsleitung
Sonstiges
Terminvereinbarung
Sprechzeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:
Wir beraten Sie gerne persönlich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.