Kindertageseinrichtungen - Kostenbeitragsermäßigung oder Kostenbeitragsbefreiung beantragen
Für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen können Kostenbeiträge festgesetzt werden.
Auf Antrag wird der Kostenbeitrag erlassen oder ein Teilnahmebeitrag vom Jugendamt übernommen, wenn die Belastung Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten ist.
Die Gebührenermäßigung hängt z.B. von der Höhe Ihres Einkommens ab. Sie ist für alle Arten von Kindertageseinrichtungen möglich, z.B. Kinderkrippe, Kindergarten, Hort.
Hinweis: Zusätzliche Aufwendungen wie Essensgelder und Ähnliches übernimmt das Jugendamt in der Regel nicht.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Das örtliche Jugendamt
Jugendamt ist,
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Hinweis: Die Städte Konstanz und Villingen-Schwenningen nehmen die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
- Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
- Die finanzielle Belastung ist Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten.
- Die Kindertageseinrichtung besitzt eine Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes.
Verfahrensablauf
Sie müssen die Ermäßigung beziehungsweise Befreiung der Gebühren bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen. Die verschiedenen Träger stellen unterschiedliche Formulare dafür zur Verfügung. Teilweise können Sie diese im Internet abrufen.
Fristen
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Erforderliche Unterlagen
Informieren Sie sich vorab bei der zuständigen Stelle. Eine Auflistung finden Sie in der Regel auch auf dem Antragsformular.
Kosten
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Bearbeitungsdauer
abhängig vom Einzelfall
Hinweise
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Rechtsgrundlage
- § 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) (Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen)
- § 90 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) (Erhebung von Kostenbeiträgen)
- § 82 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) (Begriff des Einkommens)
- § 85 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) (Einkommensgrenze)
Freigabevermerk
Freigegenben am 15.09.2022