Leistungen
Einfahrt Fußgängerzone/Handwerkerhotline
Einfahrtsgenehmigungen zum Befahren der Fußgängerzonen außerhalb der allgemeinen Lieferzeiten (06:00 – 10:00 Uhr)
Zuständige Stelle
Bürgeramt, Straßenverkehrsbehörde
Straßenverkehrsrecht [Stadt Konstanz]
Kontakt
Telefon 07531 900 2770
Leistungsdetails
Voraussetzungen
zwingende Be- und Entlade, Bestückungen, etc. Tätigkeiten welche nicht aufschiebbar sind.
Verfahrensablauf
Anfrage kommt über das Telefon, in Ausnahmefällen über E-Mail, wird direkt von uns in das System eingetragen
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
keine notwendig
Kosten
gebührenfrei
Bearbeitungsdauer
wird sofort bearbeitet/eingetragen und somit genehmigt
Hinweise
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Vertiefende Informationen
-
Rechtsgrundlage
§16 StrG
Freigabevermerk
freigegeben am 24.08.2022