Behördenwegweiser

Straßenverkehrsrecht

Beschreibung

Die Straßenverkehrsbehörde trifft nach Maßgabe der StVO Anordnungen zur allgemeinen Verkehrsregelung im öffentlichen Verkehrsraum und entscheidet über die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen für Arbeits- und Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum. Sie erteilt ferner Ausnahmegenehmigungen von Verboten bzw. Vorschriften der StVO sowohl für den Individual- als auch für den Güterverkehr sowie Erlaubnisse für übermäßige Straßenbenutzungen für Veranstaltungen und für Großraum- und Schwertransporte. Auch die Erteilung von Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen ist eine Aufgabe der Abteilung Verkehrswesen.

Hausanschrift

Untere Laube 24
78462 Konstanz
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Kontakt

Telefon (Handwerkerhotline zur Befahrung der Fußgängerzonen im Stadtgebiet (Zwischen 6 – 10 Uhr ist die Einfahrt ohne spezielle Genehmigung möglich, alles danach muss angemeldet werden)) 07531 900 2770

Persönlicher Kontakt

Frau Stephanie Antoniazzi

Assistenz

Telefon +49 7531 900 2744
Gebäude Verwaltungsgebäude Laube
Raum 1.14
Aufgaben

Straßenmusik und Straßenkunst

Frau Katharina Hennich
Telefon +49 7531 900-122778
Telefon +49 7531 900-2778
Gebäude Verwaltungsgebäude Laube
Raum 1.12
Aufgaben

Parkerleichterungen für Schwerbehinderte, Sondernutzungserlaubnisse für Produktpräsentationen, Plakatierungen und Informationsstände, Film- und Drehgenehmigungen.

Frau Anna-Lena Fahr
Telefon +49 7531 900-2822
Fax +49 7531 900-122822
Gebäude Verwaltungsgebäude Laube
Raum 1.16
Aufgaben

Ausnahmegenehmigungen für Handwerker, für mobile Pflegedienste, Sondernutzungserlaubnisse für Produktpräsentationen und unerlaubte Sondernutzungen im öffentlichen Verkehrsraum, Abschleppkosten.

Herr Stephan Fuchs
Telefon +49 7531 900-2748
Fax +49 7531 900-122478
Gebäude Verwaltungsgebäude Laube
Raum 1.17
Aufgaben

Straßenverkehrs- und straßenrechtliche Angelegenheiten (rechtsrheinisch)

Herr Jürgen Strobel
Telefon +49 7531 900-2724
Fax +49 7531 900-122724
Gebäude Verwaltungsgebäude Laube
Raum 1.22
Aufgaben

Fahrerermittlungen, Aufenthaltsermittlungen

Sonstiges

Die Stadtverwaltung ist wieder für den Publikumsverkehr geöffnet.

 

Coronavirus – Ergänzende Hinweise

Das Betreten des Verwaltungsgebäudes ist nur mit Mund- und Nasenschutz gestattet. Wir bitten Sie deshalb, einen entsprechenden Mund- und Nasenschutz bei Ihrem Termin zu tragen und die Abstands- und Hygienevorschriften einzuhalten. Wer Erkältungs- oder gar konkrete Corona-Symptome hat, wird gebeten, bereits vereinbarte Termine abzusagen. In diesem Fall ist der Zutritt nicht gestattet.

Übergeordnete Dienststellen

Verkehrswesen