Umzug
Umzugskartons stapeln sich, die Möbel sind zerlegt und verpackt, der Umzugswagen ist bestellt – und trotzdem haben Sie den Eindruck, etwas Wichtiges vergessen zu haben?
Wenn Sie umziehen und mehrere Wohnungen angemeldet haben, müssen Sie erklären, welche Wohnung Ihre Hauptwohnung und welche Ihre Nebenwohnungen sind.
Dabei ist die Hauptwohnung nicht frei wählbar, sondern die vorwiegend genutzte Wohnung, in der Sie sich im Verhältnis zu einer oder mehreren anderen Wohnungen tatsächlich am häufigsten aufhalten.
Wenn Sie verheiratet sind und nicht dauernd von Ihrer Familie getrennt leben, haben Sie Ihre Hauptwohnung in der von Ihrer Familie vorwiegend genutzten Wohnung. Das Gleiche gilt bei eingetragenen Lebenspartnerschaften.
Minderjährige haben ihre Hauptwohnung in der vorwiegend von den Sorgeberechtigten genutzten Wohnung.
In Zweifelsfällen gilt die Wohnung, in der Sie den Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen haben, als Hauptwohnung. Als Nebenwohnung wird jede weitere Wohnung im Inland bezeichnet.
Rechtsgrundlage
Zugehörige Leistungen
- Adressbuch - Eintrag sperren lassen
- Änderung des Wohnsitzes innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde melden
- Auskunftssperre im Melderegister
- Bewohnerparkausweis beantragen
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe ummelden
- Halteverbotszone einrichten
- Hundesteuer - Hund abmelden
- Hundesteuer - Hund anmelden
- Kindertageseinrichtung - Kind für Aufnahme anmelden
- Meldebescheinigung beantragen
- Melderegister - Auskunft beantragen (einfach)
- Melderegister - Auskunft beantragen (erweitert)
- Melderegisterauskunft - Gruppenauskunft an Parteien oder Wählergruppen erteilen
- Melderegister - Gruppenauskunft beantragen
- Melderegister - Übermittlungssperre bei Alters- und Ehejubiläen beantragen
- Personalausweis - Adresse ändern
- Reisepass - Wohnortänderung beantragen
- Wohnberechtigungsschein beantragen
- Wohngeld beantragen
- Wohnsitz abmelden
- Wohnsitz anmelden
- Wohnsitz - Wechsel der Hauptwohnung mitteilen