Der Fahrplan steht – alles klar zum Ändern?
Gemeinderat entscheidet am 18. November über neue Klimaschutzstrategie
Mit der neuen Klimaschutzstrategie steht in der nächsten Gemeinderatssitzung am 18. November ein überaus wichtiger Beschluss auf der Tagesordnung. Die Klimaschutzstrategie zeigt erstmals gesamthaft auf, was es bedeutet, eine Stadt wie Konstanz bis 2035 zur weitgehenden Klimaneutralität weiterzuentwickeln. Dieser Prozess birgt sowohl enorme Herausforderungen als auch Chancen.
Am 23. Juli 2020 hatte der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, mit Unterstützung durch das Heidelberger Institut für Energie- und Umweltforschung (ifeu) eine Klimaschutzstrategie auszuarbeiten, die den Weg und die notwendigen Maßnahmen in Richtung einer weitgehenden Klimaneutralität darlegt. Mit Beschluss des Gemeinderats vom 11. März 2021erfolgte eine Festlegung auf das Klima-Plus-Zielszenario, welches das Erreichen der weitgehenden Klimaneutralität bis 2035 vorsieht. Auf der Grundlage dieses Beschlusses sowie der daran anknüpfenden Workshops zu den wesentlichen Handlungsfeldern konnte die Klimaschutzstrategie fertiggestellt werden und wird nun in der November-Sitzung des Gemeinderats zum Beschluss gebracht.
Die in der Klimaschutzstrategie enthaltenen Maßnahmen untergliedern sich in einzelne Handlungsfelder: Strategie und Planung; Gebäude; Energieversorgung; Bewusstseinsbildung, Konsum und Freizeit; Mobilität. Mit dem Beschluss des Maßnahmenkatalogs Unterstreichen Verwaltung und Gemeinderat ihren Willen, diese Maßnahmen in die Umsetzung zu bringen, soweit es der gemeinsame Handlungsrahmen zulässt.
Für das Jahr 2022 und die unmittelbaren Folgejahre empfehlen das ifeu und die Verwaltung, bestimmte Schwerpunkte bei der Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen zu setzen. Darunter fallen z. B. der Ausbau von Photovoltaikanlagen, die Erarbeitung von Sanierungsfahrplänen durch die größten städtischen Gebäudeeigentümer oder auch der Ausbau der strategischen Wärmeplanung und von Wärmenetzen.
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung sieht außerdem vor, eine Priorisierungsempfehlung für diejenigen Maßnahmen zu erstellen, die bereits 2022 umgesetzt werden sollen. Am 16.12.2021 wird der Gemeinderat im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplans 2022 darüber entscheiden, ob die entsprechenden Finanzmittel zur Umsetzung der priorisierten Maßnahmen für 2022 bereitgestellt werden.