Förderprogramm „Breitenförderung“

Die Breitenförderung soll möglichst viele GebäudeeigentümerInnen dabei unterstützen, die von ihnen individuell geplanten Sanierungsmaßnahmen umzusetzen. Dabei stehen im Gegensatz zum Programm zur „Leuchtturmförderung“ (Abschnitt C) bewusst Einzelmaßnahmen im Fokus, die einzeln, aber auch kombiniert bis zu einer Förderhöchstgrenze von 50.000 Euro pro Gebäude beantragt werden können. Soll ein ambitioniertes und ganzheitliches Konzept bei der Sanierung umgesetzt werden, kann die „Breitenförderung“ unter Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen (siehe Abschnitt C) auch mit der „Leuchtturmförderung“ kombiniert werden. 

Maßnahme B.1. Wärmedämmung der Gebäudehülle

1.1 Beschreibung der Maßnahme:
Ähnlich wie eine Jacke im Winter beim Menschen hilft die Wärmedämmung bei Gebäuden, die Wärmeverluste und damit den Energieverbrauch in Gebäuden drastisch zu reduzieren. Im Durchschnitt liegt der Jahresheizwärmebedarf bei Bestandsgebäuden in Deutschland bei ca. 150 kWh pro Quadratmeter und Jahr. Nach Vorgaben des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gedämmte Gebäude können Werte von ca. 20-30 kWh/m²a erreichen. Passivhäuser erreichen sogar Werte von 15 kWh/m²a oder niedriger. Dies bedeutet, dass in der Wärmedämmung das Potenzial steckt, den Energieverbrauch für Bestandsgebäude langfristig um den Faktor 10 oder mehr zu reduzieren! Aus diesem Grund fördert die Stadt Konstanz die Wärmedämmung von Bestandsgebäuden.

1.2 Hinweise zur Antragstellung:

  • Wichtig: Die Beantragung der Maßnahme "Wärmedämmung der Gebäudehülle" muss vor Maßnahmebeginn erfolgen (vgl. Abschnitt A. 5.2. in der Förderrichtlinie)!
  • Um einen Antrag zu stellen, senden Sie bitte den vollständig und digital ausgefüllten Antrag zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen per E-Mail an: sanierungsfoerderung@konstanz.de
  • Alle weiteren Informationen zum Antragsverfahren, zu Fördervorraussetzungen, zur Förderhöhe und den einzureichenden Unterlagen und Verwendungsnachweisen entnehmen Sie bitte der hier abrufbaren Förderrichtlinie. (304 KB)

1.3 Zuschusshöhe:

Die Förderung bemisst sich nach Euro/m² sanierte Hüllfläche.
+++ NEU AB 2025: Die Förderhöchstgrenze pro Gebäude beträgt 50.000 Euro. Wird ein Effizienzstandard (KFW, Passivhaus) erreicht, kann sich die Förderung zusätzlich um bis zu 18.000 Euro pro Gebäude erhöhen. +++

Download Antragsunterlagen:

Maßnahme B.2. Heizungstausch

2.1 Beschreibung der Maßnahme:
Ziel der Maßnahme ist es, die dauerhafte Außerbetriebnahme von Heizungen zu fördern, die bislang mit fossilen Energieträgern betrieben werden. Es wird die Umstellung auf eine Wärmeerzeugung mit Wärmepumpen mit einer pauschalen „Abwrackprämie“ bezuschusst.
+++ NEU AB 2025: Es werden professionelle Lärmschutzmaßnahmen bei Luft-Wasser-Wärmepumpen, die den Schallpegel um mindestens 10 dB reduzieren, können zusätzlich mit 1.000 Euro bezuschusst, wenn vorgegebene Immissionsrichtwerte nur so eingehaltenwerden können.
Wird nachgewiesen, dass die Wärmequellenerschließung durch eine Erdsonde oder einen PVT-Kollektor erfolgt, kann die Förderung um pauschal 4.000 Euro erhöht werden. +++

2.2 Hinweise zur Antragstellung:

  • Wichtig: Der Antrag kann nur in Kombination mit der BAFA oder KFW Förderung beantragt werden!
  • Hinweis: Der Heizungstausch wird durch die Stadt Konstanz nur gefördert, wenn das Gebäude nicht in einem Wärmenetzvorranggebiet liegt. Sobald der Übersichtsplan zu den Wärmenetzvorrangebieten veröffentlicht wird, wird er hier verlinkt. Bis zur Veröffentlichung können Anträge noch ohne Einschränkungen gestellt werden.
  • Um einen Antrag zu stellen, senden Sie bitte den vollständig und digital ausgefüllten Antrag zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen per E-Mail an: sanierungsfoerderung@konstanz.de
  • Der Antrag muss zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen spätestens 6 Monate nach Abschluss der Maßnahmen bei der Stadt Konstanz eingereicht werden.
  • Alle weiteren Informationen zum Antragsverfahren, zu Fördervorraussetzungen, zur Förderhöhe und den einzureichenden Unterlagen und Verwendungsnachweisen entnehmen Sie bitte der hier abrufbaren Förderrichtlinie. (304 KB)

2.3 Zuschusshöhe:

  • Der Heizungstausch wird pauschal mit 1.000 Euro pro Heizungsanlage bezuschusst.
  • Lärmschutzmaßnahmen bei Luft-Wasser-Wärmepumpen können zusätzlich mit 1.000 Euro bezuschusst werden.
  • Die Wärmequellenerschließung mit einer Erdsonde oder einem PVT-Kollektor kann zusätzlich mit 4.000 Euro bezuschusst werden.

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Maßnahme B.3. Bonusförderung: Kombination Wärmepumpe und Photovoltaik

3.1 Beschreibung der Maßnahme:
Wärmepumpen ermöglichen durch die Nutzung von Umweltwärme eine sehr effiziente Wärmeerzeugung. Dennoch benötigen sie für den Betrieb Strom. Dieser sollte für eine maximale CO2-Einsparung regenerativ erzeugt werden. Daher bietet es sich an, den Strom zu möglichst großen Teilen über eine Photovoltaikanlage auf dem eigenen Haus und/oder Grundstück zu erzeugen.  
Wird die bestehende Heizung durch eine Wärmepumpe ersetzt und gleichzeitig (bis zu 12 Monate vor oder nach dem Heizungstausch) eine Photovoltaikanlage (PV) zugebaut, kann Anspruch auf zusätzliche Förderung bestehen. Die nachträgliche Kombination der genannten Anlagenteile ist nicht förderfähig.:

3.2 Hinweise zur Antragstellung:

  • Wichtig! Der Antrag kann nur in Kombination mit Maßnahme B.2. beantragt werden!
  • Um einen Antrag zu stellen, senden Sie bitte den vollständig und digital ausgefüllten Antrag zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen per E-Mail an: sanierungsfoerderung@konstanz.de
  • Der Antrag muss zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen spätestens 6 Monate nach Abschluss der Maßnahmen bei der Stadt Konstanz eingereicht werden.
  • Alle weiteren Informationen zum Antragsverfahren, zu Fördervorraussetzungen, zur Förderhöhe und den einzureichenden Unterlagen und Verwendungsnachweisen entnehmen Sie bitte der hier abrufbaren Förderrichtlinie. (304 KB)

3.3 Zuschusshöhe:

  • Die Förderung beträgt pauschal 1000 Euro pro Gebäude.
  • Wird nachgewiesen, dass die Dachfläche über die gesetzlichen Anforderungen hinaus bis zum maximalen Flächenpotenzial (mindestens 80 % der zur Solarnutzung geeigneten Dachfläche) belegt wird oder PV-Module an geeigneten Flächen zusätzlich an der Fassade oder auf dem nach Norden orientierten Dach installiert werden, kann die Förderung auf pauschal 2.000 Euro erhöht werden.

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Fachlicher Hinweis:

Aufgrund des geringen Einstrahlungswinkels der Sonne im Winter können PV-Module an der Fassade im Winter eine höhere Leistung erzielen als flachgeneigte oder horizontale Module auf dem Dach. Auch ergeben sich bei vertikalen Modulen weniger Probleme mit Leistungsausfällen durch Schneeüberdeckung im Winter. So können Module an der Fassade dabei helfen, den winterlichen Eigendeckungsgrad mit lokal produziertem regenerativem PV-Strom zu erhöhen und den Strombedarf zur Wärmeversorgung aus dem Netz zu reduzieren. Es sollte jedoch immer eine eventuelle Verschattung im Winter vorab geprüft werden!

Maßnahme B.4. Anschluss an ein Nahwärmenetz

4.1 Beschreibung der Maßnahme:
Gerade in dicht bebauten Quartieren und Stadtteilen (z.B. Paradies) kann es schwierig sein, eine geeignete Wärmequelle für den Betrieb einer Wärmepumpe zu finden. Hier kann der Anschluss an ein Nahwärmenetz in Zukunft eine alternative Möglichkeit der regenerativen Wärmeversorgung bieten. Je nach Temperaturniveau des Wärmenetzes, des Gebäudedämmstandards und der verbauten Heizkörper kann die Wärme aus dem Netz direkt zur Gebäudebeheizung genutzt werden oder als Wärmequelle für eine im Gebäude eingesetzte Wärmepumpe dienen.

4.2 Hinweise zur Antragstellung:

  • Um einen Antrag zu stellen, senden Sie bitte den vollständig und digital ausgefüllten Antrag zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen per E-Mail an: sanierungsfoerderung@konstanz.de
  • Der Antrag muss zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen spätestens 6 Monate nach Abschluss der Maßnahmen bei der Stadt Konstanz eingereicht werden
  • Alle weiteren Informationen zum Antragsverfahren, zu Fördervorraussetzungen, zur Förderhöhe und den einzureichenden Unterlagen und Verwendungsnachweisen entnehmen Sie bitte der hier abrufbaren Förderrichtlinie. (304 KB)

4.3 Zuschusshöhe:

Die Förderung beträgt pauschal 2.000 Euro pro Anschluss.

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Maßnahme B.5. Umstellung von dezentraler Beheizung auf Zentralheizung

5.1 Beschreibung der Maßnahme:
Dezentrale Heizungen, z. B. Etagenheizungen in Bestandsgebäuden, werden in der Regel noch mit fossilen Energieträgern betrieben. Eine Umstellung der dezentralen Struktur auf erneuerbare Energien ist oft nicht ohne vorherige Zentralisierung des Heizsystems möglich. Es bietet sich daher an, eine zentrale hydraulische Wärmeversorgungsstruktur im Gebäude aufzubauen. Da dies zwar aus Nachhaltigkeitsgesichtspunkten sinnvoll, aber mit einem hohen Aufwand verbunden ist, fördert die Stadt Konstanz die Umstellung auf zentrale Systeme.

5.2 Hinweise zur Antragstellung:

  • Um einen Antrag zu stellen, senden Sie bitte den vollständig und digital ausgefüllten Antrag zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen per E-Mail an: sanierungsfoerderung@konstanz.de
  • Der Antrag muss zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen spätestens 6 Monate nach Abschluss der Maßnahmen bei der Stadt Konstanz eingereicht werden.
  • Alle weiteren Informationen zum Antragsverfahren, zu Fördervorraussetzungen, zur Förderhöhe und den einzureichenden Unterlagen und Verwendungsnachweisen entnehmen Sie bitte der hier abrufbaren Förderrichtlinie. (304 KB)

5.3 Zuschusshöhe:

Die Förderung beträgt pauschal:

  • 2500 Euro für ein Einfamilienhaus oder die erste Wohneinheit,
  • sowie 500 Euro für jede weitere Wohneinheit,
  • maximal jedoch 12.000 Euro pro Gebäude.

Download Antragsunterlagen:

Fachlicher Hinweis:

Bei gleichzeitig durchgeführten oder schon erfolgten Dämmmaßnahmen der Gebäudehülle, die zu einer erheblichen Reduzierung der Gebäudeheizlast geführt haben, können alte Heizkörper unter Umständen auch bei niedrigerer Vorlauftemperatur weiter zur Wärmeübertragung in den Raum genutzt werden. Beim Einbau von neuen Heizkörpern beziehungsweise Wärmeübertragungsflächen ist darauf zu achten, dass diese für einen Niedertemperaturbetrieb in Verbindung mit einer Wärmepumpe geeignet sind.

Maßnahme B.6. Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung

6.1 Beschreibung der Maßnahme:
Eine Lüftungsanlage mit kontrollierter Wärmerückgewinnung führt die Wärme der Abluft einem Wärmetauscher zu, der die kühle Zuluft aufheizt. Dies hilft, die Wärmeverluste beim Lüften zu reduzieren und Energie bei der Gebäudebeheizung einzusparen. Daher wird der nachträgliche Einbau von dezentralen oder zentralen Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung gefördert. Zudem können Lüftungsanlagen dabei helfen, Schimmelprobleme zu beheben.
Zentrale Lüftungsanlagen sorgen für eine Be- und Entlüftung des kompletten Gebäudes mit einer zentralen Einheit und über Schächte. Bei einer dezentralen Lüftungsanlage wird in jeden Raum, der belüftet werden soll, eine separate Anlage in die Außenwand installiert.

6.2 Hinweise zur Antragstellung:

  • Um einen Antrag zu stellen, senden Sie bitte den vollständig und digital ausgefüllten Antrag zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen per E-Mail an: sanierungsfoerderung@konstanz.de
  • Der Antrag muss zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen spätestens 6 Monate nach Abschluss der Maßnahmen bei der Stadt Konstanz eingereicht werden
  • Alle weiteren Informationen zum Antragsverfahren, zu Fördervorraussetzungen, zur Förderhöhe und den einzureichenden Unterlagen und Verwendungsnachweisen entnehmen Sie bitte der hier abrufbaren Förderrichtlinie. (304 KB)

6.3 Zuschusshöhe:

Die Förderung beträgt pauschal:

  • für ein Einfamilienhaus oder die erste Wohneinheit pauschal 1.000 Euro,
  • sowie 500 Euro für jede weitere Wohneinheit,
  • maximal jedoch bis zu 10.500 Euro pro Gebäude.

Download Antragsunterlagen:

Maßnahme B.7. Umstellung der dezentralen Warmwasserbereitung auf Brauchwarmwasserwärmepumpen

7.1 Beschreibung der Maßnahme:
Wird das Brauchwarmwasser in einem Wohngebäude oder einer Wohnung durch dezentrale Boiler oder Durchlauferhitzer erwärmt, die bislang Öl, Gas oder Strom als Energieträger nutzen, kann die Umstellung der Warmwasserversorgung auf eine Brauchwarmwasserwärmepumpe gefördert werden.

7.2 Hinweise zur Antragstellung:

  • Um einen Antrag zu stellen, senden Sie bitte den vollständig und digital ausgefüllten Antrag zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen per E-Mail an: sanierungsfoerderung@konstanz.de
  • Der Antrag muss zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen spätestens 6 Monate nach Abschluss der Maßnahmen bei der Stadt Konstanz eingereicht werden.
  • Alle weiteren Informationen zum Antragsverfahren, zu Fördervorraussetzungen, zur Förderhöhe und den einzureichenden Unterlagen und Verwendungsnachweisen entnehmen Sie bitte der hier abrufbaren Förderrichtlinie. (304 KB)

7.3 Zuschusshöhe:

Die Förderung beträgt pauschal:

  • für ein Einfamilienhaus oder die erste Wohneinheit pauschal 500 Euro.
  • sowie 500 Euro für jede weitere Wohneinheit,
  • maximal jedoch bis zu 10.000 Euro pro Gebäude.

Download Antragsunterlagen:

Fachlicher Hinweis:
Nutzt die Wärmepumpe als Wärmequelle im Winter die Luft in den Wohnräumen, kann dies zu einem erhöhten Energieverbrauch für die Heizung führen (die Innenluft wird dann abgekühlt, um Brauchwarmwasser zu erzeugen). Im Sommer kann die Wärmepumpe im Gegenzug und in gewissem Rahmen zum Kühlen der Wohnräume verwendet werden. Unter Umständen kann es daher sinnvoll sein, die Zu- und Abluft der Wärmepumpe so anzuschließen, dass zwischen einer Innen- (Sommer) und Außenluft-versorgung (Winter) gewechselt werden kann.

Maßnahme B.8. Steckerfertige Balkon-Photovoltaikanlage

8.1 Beschreibung der Maßnahme:
Mit Balkonmodulen können auch MieterInnen die dezentrale Produktion erneuerbarer Energie unterstützen. Die Förderung kann aber unabhängig hiervon auch von sonstigen Antragsberechtigten beantragt werden.

8.2 Hinweise zur Antragstellung:

  • +++ NEU AB 2025: Es können nur „Balkon-PV-Anlagen“ gefördert werden, die tatsächlich am Balkon, an der Fassade oder auf kleineren Nebengebäuden (Garage, Gartenschuppen, etc…) installiert sind. Anlagen die auf dem Hausdach installiert wurden, werden nicht mehr gefördert. +++
  • Um einen Antrag zu stellen, senden Sie bitte den vollständig und digital ausgefüllten Antrag zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen per E-Mail an: sanierungsfoerderung@konstanz.de
  • Alle MieterInnnen die im Stadtgebiet von Konstanz wohnen sind antragsberechtigt.
  • Der Antrag muss zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen spätestens 6 Monate nach Abschluss der Maßnahmen bei der Stadt Konstanz eingereicht werden.
  • Alle weiteren Informationen zum Antragsverfahren, zu Fördervorraussetzungen, zur Förderhöhe und den einzureichenden Unterlagen und Verwendungsnachweisen entnehmen Sie bitte der hier abrufbaren Förderrichtlinie. (304 KB)

8.3 Zuschusshöhe:

Pauschaler Zuschuss zu Anschlusskosten: 150 Euro / Anlage und Wohneinheit.

Download Antragsunterlagen:

Fachlicher Hinweis:

Balkon-PV Anlagen sollten unbedingt nur am Balkon, an der Fassade oder auf kleineren Nebengebäuden (Garage, Gartenschuppen, etc…) installiert werden!

Bei der Montage auf dem Dach werden sonst wichtige und für die Energiewende dringend benötigte Flächenpotenziale für "große" Photovoltaikanlagen blockiert. Die Dachflächen alleine reichen in Deutschland voraussichtlich nicht aus, um die nötige PV-Leistung für eine erneuerbare Energieversorgung aller Sektoren (Haushalte, Industrie, Mobilität, Gewerbe / Handel / Dienstleistungen) unterzubringen. Werden die Dachflächen nicht vollständig genutzt, müssen sonst zusätzlich noch mehr Freiflächen mit Photovoltaik belegt werden.

Maßnahme B.9. Sommerlicher Wärmeschutz / Klimawandelanpassung

9.1 Beschreibung der Maßnahme:
Aufgrund des fortschreitenden Klimawandels steigt die Wahrscheinlichkeit von extremer Wärmebelastung gerade im urbanen Raum. Der Einsatz von Klimaanlagen zur Gebäudekühlung im Sommer erzeugt einen zusätzlichen Energiebedarf und in der Regel auch CO2-Ausstoß. Daher sollen bauliche Maßnahmen gefördert werden, die einen passiven sommerlichen Wärmeschutz direkt am Gebäude ermöglichen. Solche Maßnahmen umfassen zum Beispiel:
• Nachträglicher Einbau von außenliegenden Sonnenschutzvorrichtungen (z.B. Jalousien, Rollläden, Raffstoren) oder Sonnenschutzverglasung bei bestehenden Fenstern.• Ersatz der Dämmung im Dach durch Dämmung aus nachwachsenden Rohstoffen mit hoher Rohdichte (größer 40 kg/m³).

9.2 Hinweise zur Antragstellung:

  • Um einen Antrag zu stellen, senden Sie bitte den vollständig und digital ausgefüllten Antrag zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen per E-Mail an: sanierungsfoerderung@konstanz.de
  • Der Antrag muss zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen spätestens 6 Monate nach Abschluss der Maßnahmen bei der Stadt Konstanz eingereicht werden.
  • Alle weiteren Informationen zum Antragsverfahren, zu Fördervorraussetzungen, zur Förderhöhe und den einzureichenden Unterlagen und Verwendungsnachweisen entnehmen Sie bitte der hier abrufbaren Förderrichtlinie. (304 KB)

9.3 Zuschusshöhe:

  • Der Zuschuss für den Einbau von Jalousien / Sonnenschutz oder
    Sonnenschutzverglasungen entspricht dem Zuschuss für den Einbau neuer
    Fenster aus Maßnahme B.1 (30 Euro / m²). Bei Sonnenschutzverglasung
    müssen die in der Tabelle 1 geforderten U-Werte der Verglasung eingehalten
    werden.
  • Wird die Dachdämmung durch eine Dämmung aus nachwachsenden Rohstoffen
    und hoher Rohdichte ersetzt, entspricht der Zuschuss dem Wert für die
    Dachdämmung und dem jeweils erreichten Mindest-U-Wert aus Tabelle 1 (im Anhang der Förderrichtlinie).
    Zusätzlich kann der Bonus für nachwachsende Rohstoffe angerechnet werden.

Download Antragsunterlagen:

Maßnahme B.10. Förderung von Wohnraumverkleinerungsmaßnahmen

10.1 Beschreibung der Maßnahme:
Der Energieverbrauch pro Quadratmeter nimmt in Wohngebäuden durch die erhöhten Anforderungen an den Wärmeschutz immer weiter ab. Gleichzeitig hat sich die Wohnfläche pro Person in den letzten Jahren deutlich erhöht. Dies führt dazu, dass die Energieeinsparungen durch einen Zuwachs an beheizter Fläche pro Kopf wieder ausgeglichen werden und daher der absolute Energieverbrauch stagniert anstatt abzusinken. Daher sollen Maßnahmen zur Wohnraumverkleinerung aktiv gefördert werden.
Nachfolgende Maßnahmen sind förderfähig:

(1) Wird beim Sozial- und Jugendamt der Stadt Konstanz ein Antrag für eine „Prämie für die Aktivierung von ungenutztem Wohnraum – Beratungsprämie“ über das Förderprogramm „Prämienkatalog Kompetenzzentrum Wohnen BW“ des Landes Baden-Württemberg gestellt und die Prämie für eine Beratung zur Wohnraumverkleinerung verwendet, kann diese Landesförderung auf Antrag um weitere 400 Euro erhöht werden.

(2) Ergeben sich aus der vorangegangenen Beratung konkrete Umbaumaßnahmen, die zu einer deutlichen Reduzierung des Wohnraums führen, kann für die Umbaumaßnahmen weitere Förderung gemäß den nachfolgenden Voraussetzungen beantragt werden.

10.2 Hinweise zur Antragstellung:

  • Für die Antragstellung beim Sozial- und Jugendamt der Stadt Konstanz wenden Sie sich bitte an raumteiler@konstanz.de oder Frau Petra Böhrer Petra.Böhrer@konstanz.de
  • Um einen Antrag zu stellen, senden Sie bitte den vollständig und digital ausgefüllten Antrag zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen per E-Mail an: sanierungsfoerderung@konstanz.de
  • Der Antrag muss zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen spätestens 6 Monate nach Abschluss der Maßnahmen bei der Stadt Konstanz eingereicht werden.
  • Alle weiteren Informationen zum Antragsverfahren, zu Fördervorraussetzungen, zur Förderhöhe und den einzureichenden Unterlagen und Verwendungsnachweisen entnehmen Sie bitte der hier abrufbaren Förderrichtlinie. (304 KB)

10.3 Zuschusshöhe:

  • Die Zuschusshöhe zu Maßnahme 1 beträgt bis zu 400 Euro
  • Die Zuschusshöhe zu Maßnahme 2 beträgt pauschal 4.000 Euro, maximal jedoch
    60 % der Umbaukosten.

Download Antragsunterlagen:

Maßnahme B.11. Förderung energetischer Maßnahmen in der Wohnung für Haushalte mit geringem Einkommen

11.1 Beschreibung der Maßnahme:
Neben baulichen Eigenschaften eines Hauses / einer Wohnung entscheidet auch die technische Innenausstattung (Beleuchtung, Haushaltsgeräte) der Wohnung über den Energieverbrauch und damit auch den CO2-Ausstoß. Gerade Haushalte mit geringem Einkommen können sich zum einen die oft in der Anschaffung teureren energieeffizienten Geräte nicht leisten und müssen zum anderen hohe Stromkosten durch alte inneffiziente Geräte tragen. Um hier den Energieverbrauch und damit den CO2-Ausstoß zu mindern, sollen nachfolgenden Maßnahmen gefördert werden:

Förderung von Haushaltsgeräten der Energieeffizienzklassen A-C (Kühlschrank / Geschirrspülmaschine / Waschmaschine / Wäschetrockner)

11.2 Hinweise zur Antragstellung:

  • Um einen Antrag zu stellen, senden Sie bitte den vollständig und digital ausgefüllten Antrag zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen per E-Mail an: sanierungsfoerderung@konstanz.de
  • Der Antrag muss zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen spätestens 6 Monate nach Kauf der Geräte bei der Stadt Konstanz eingereicht werden.
  • Alle weiteren Informationen zum Antragsverfahren, zu Fördervorraussetzungen, zur Förderhöhe und den einzureichenden Unterlagen und Verwendungsnachweisen entnehmen Sie bitte der hier abrufbaren Förderrichtlinie. (304 KB)

11.3 Zuschusshöhe:

Gefördert wird der Neukauf von nachfolgenden Geräten:

(1) Kühl- und Gefriergeräte oder Kombigeräte 300 Euro
(2) Geschirrspülmaschinen 300 Euro
(3) Waschmaschinen / Wäschetrockner 300 Euro

Gefördert werden maximal 80 % der Gerätekosten. Überschreitet die gemeinsame Förderung von Caritas, Stadtwerken und Stadt die 80 %, wird die Förderung der Stadt entsprechend gekürzt.

Beispielrechnung:

Gerätekosten (Kühlschrank) 600 Euro. Förderung maximal 80%. Also 0,8 x 600 Euro = 480 Euro Maximalförderung.

Zunächst fördern Caritas und Stadtwerke z.B. wie folgt:

Förderung durch die Caritas Konstanz z.B. 200 Euro
Förderung durch die Stadtwerke Konstanz z.B. 100 Euro

Von den den 480 Euro, die maximal gefördert werden können, wurden somit bereits 300 Euro gefördert. Es verbleiben 480 Euro - 300 Euro = 180 Euro, die durch die von der Stadt im Rahmen dieser Maßnahme gefördert werden können.

Download Antragsunterlagen: