Anpassung an den Klimawandel
Gemeinderat beschließt Projektauftrag für Hitzeaktionsplan
Auch die Stadt Konstanz ist von den Folgen des Klimawandels betroffen und muss sich in Zukunft auf extreme Hitzeereignisse einstellen. Aktuell sind Kommunen nicht gesetzlich dazu verpflichtet, kommunale Hitzeaktionspläne zu erstellen. Die Erarbeitung von Hitzeaktionsplänen kann jedoch ein Beitrag zu einer übergreifenden Strategie zur Anpassung an den Klimawandel sein, insbesondere was den Schutz der menschlichen Gesundheit angeht.
Bei Hitzeaktionsplänen handelt es sich um Pläne zum Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger und damit eigentlich um eine Aufgabe des Landkreises. Dennoch schlägt die Verwaltung vor, das Thema Hitzeaktionsplan als Teil der Klimawandelanpassung auch durch die Stadt Konstanz zu bearbeiten.
In der Sitzung am 21. März 2024 fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss: Als Maßnahme zur Anpassung an den Klimawandel wird die Verwaltung beauftragt, einen Projektauftrag zur Erstellung eines Hitzeaktionsplans zu erarbeiten. Notwendige finanzielle und personelle Ressourcen zur Erarbeitung des Hitzeaktionsplans und den sich daraus ergebenden Maßnahmen sollen im Doppelhaushalt 2025/2026 eingebracht werden. Wenn der Projektauftrag erarbeitet ist, wird die Verwaltung ihn dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorlegen.