Klimaschutz mit Leuchtturm-Charakter

Fünf weitere Sanierungsvorhaben erhalten Förderung

Dachlandschaft einer historischen Altstadt. In der Mitte ein rotes Dach, das mit roten Solar-Paneelen belegt ist
Mit farblich an die Dachbelegung angepassten Solar-Paneelen konnte in der Konstanzer Altstadt die energetische Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes beispielhaft umgesetzt werden. Bild: Jakob Winter

Seit Februar 2023 können KonstanzerInnen, zusätzlich zu der Förderung beim Bund (BAFA / KFW), einen Antrag zur Förderung ihrer energetischen Sanierungsmaßnahmen stellen. Das Förderprogramm gliedert sich in die Breitenförderung und die Leuchtturmförderung. Letztere hat zum Ziel, ambitionierte Projekte zu fördern, die z. B. mit einer besonders hohen CO2-Einsparung im Vergleich zum Status quo einhergehen, einen hohen ökologischen Nutzen haben oder zu einer gesteigerten Sichtbarkeit der Energiewende beitragen.
 
Die Förderhöhe beträgt bis zu 10.000 Euro pro AntragstellerIn. Über die Bewilligung der Förderung entscheidet eine ExpertInnenjury. Mitte Juni 2024 fand die dritte Jurysitzung zur Beurteilung der eingegangenen Leuchtturmprojektanträge statt. Von den sechs eingereichten Projekten wurden fünf als förderfähig bewertet. Die Jury entschied sich viermal für eine Förderung in Höhe von je 10.000 Euro und einmal für eine Förderung in Höhe von 5.000 Euro.
 
Zu den befürworteten Maßnahmen zählt die Installation einer PV-Anlage mit farblich angepassten PV-Modulen auf einem denkmalgeschützten Haus im Stadtteil Niederburg. Zusätzlich soll ein Wärmeversorgungskonzept aus Grundlast-Wärmepumpe und Spitzenlastabdeckung durch Infrarot-Heizungen realisiert werden. Auflage für die Förderung ist ein begleitendes Monitoring des Wärmeversorgungskonzepts.
 
Beim zweiten Projekt geht es um die klimafreundliche Energieversorgung zweier Wohngebäude in Staad. Eine PV-Anlage soll beide Gebäude, alle Wohneinheiten, eine Wärmepumpe und Ladestationen für E-Autos nach dem Prinzip der „kollektiven Selbstversorgung“ mit Solarstrom versorgen. Zusätzlich soll ein intelligentes Energiemanagement die Nutzung des Solarstroms optimieren.
 
In Petershausen soll ein Gründerzeithaus energetisch saniert werden. Dadurch soll das Objekt, das aktuell zu den schlechtesten 25 Prozent des Gebäudebestandes zählt, auf KFW 70 EE Standard gebracht werden. Geplant sind eine Innendämmung, Wärmepumpe und PV-Anlage. Durch die Innendämmung kann die gründerzeitliche Fassade erhalten werden. Darüber hinaus soll das Gebäude von vormals einer in zwei Wohneinheiten geteilt und für altersgerechtes Wohnen angepasst werden.
 
Der Türkische Sportverein Konstanz 1980 e.V. plant auf seinem Vereinsheim eine PV-Anlage. Da es sich beim Antragsteller um einen gemeinnützigen Verein handelt, die geplante PV-Anlage aber in sich schon sehr wirtschaftlich ist, hat sich die Jury für eine Förderung in Höhe von 5.000 Euro entschieden. Wird zusätzlich ein Stromspeicher realisiert, der z.B. die Versorgung der LED-Flutlichtanlage in den Abendstunden abdecken kann, kann die Förderung um weitere 5.000 Euro erhöht werden.
 
Ebenfalls eine PV-Anlage erhalten soll der ehemalige Kehlhof in Dingelsdorf-Oberdorf aus dem 17. Jahrhundert. Mit der PV-Anlage soll eine neue Wärmepumpe betrieben werden und die Umsetzung eines Mieterstrommodells für drei Mietwohnungen erfolgen. Sie soll gestalterisch hochwertig in farblich dem Dach angepassten Modulen ausgeführt werden.
 
Die nächste Frist für die Beantragung von Fördermitteln im Rahmen der Leuchtturmförderung endet am 31. Oktober 2024. Alle Informationen und Förderanträge sind abrufbar unter www.konstanz.de/stadtwandel/foerderprogramme.

(Erstellt am 22. August 2024 10:31 Uhr / geändert am 23. August 2024 08:37 Uhr)