8.1 Beschreibung der Maßnahme:Mit Balkonmodulen können auch MieterInnen die dezentrale Produktion erneuerbarer Energie unterstützen. Die Förderung kann aber unabhängig hiervon auch von sonstigen Antragsberechtigten beantragt werden.
8.2 Hinweise zur Antragstellung:
- Um einen Antrag zu stellen, senden Sie bitte den vollständig und digital ausgefüllten Antrag zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen per E-Mail an: sanierungsfoerderung@konstanz.de
- Alle MieterInnnen die im Stadtgebiet von Konstanz wohnen sind antragsberechtigt.
- Der Antrag muss zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen spätestens 6 Monate nach Abschluss der Maßnahmen bei der Stadt Konstanz eingereicht werden.
- Alle weiteren Informationen zum Antragsverfahren, zu Fördervorraussetzungen, zur Förderhöhe und den einzureichenden Unterlagen und Verwendungsnachweisen entnehmen Sie bitte der hier abrufbaren Förderrichtlinie. (203 KB)
Pauschaler Zuschuss zu Anschlusskosten: 200 Euro / Anlage und Wohneinheit.
Download Antragsunterlagen:
Fachlicher Hinweis:
Balkon-PV Anlagen sollten unbedingt nur am Balkon, an der Fassade oder auf kleineren Nebengebäuden (Garage, Gartenschuppen, etc…) installiert werden!
Bei der Montage auf dem Dach werden sonst wichtige und für die Energiewende dringend benötigte Flächenpotenziale für "große" Photovoltaikanlagen blockiert. Die Dachflächen alleine reichen in Deutschland voraussichtlich nicht aus, um die nötige PV-Leistung für eine erneuerbare Energieversorgung aller Sektoren (Haushalte, Industrie, Mobilität, Gewerbe / Handel / Dienstleistungen) unterzubringen. Werden die Dachflächen nicht vollständig genutzt, müssen sonst zusätzlich noch mehr Freiflächen mit Photovoltaik belegt werden.