Abwasser: Was darf in den Abfluss – und was nicht?

Gewässer-, Umwelt- und Klimaschutz im Abfluss

Gereinigtes Abwasser

Auf dem Gelände der Entsorgungsbetriebe Konstanz (EBK) wird nicht nur das Abwasser aus Konstanz, sondern auch das aus Allensbach, Reichenau sowie aus Kreuzlingen, Tägerwilen und Gottlieben gereinigt. Wenn es nicht regnet, sind das etwa 500 Liter pro Sekunde. Bei Regen erhöht sich die Menge auf etwa das Zehnfache. 
Die EBK sind sich der besonderen Verantwortung bewusst, die sich aus der Nähe und Ableitung des Wassers in den Bodensee ergibt. Dafür sind sie unbedingt auf die Mithilfe und das Verantwortungsbewusstsein der Konstanzerinnen und Konstanzer angewiesen. Der richtige Umgang mit Abwasser ist aktiver Umweltschutz. Der falsche Umgang ist kein Kavaliersdelikt: Bei wiederholtem Fehlverhalten können Bußgelder bis zu 50.000 Euro verhängt werden. 
Grundsätzlich gilt: Die Toilette ist kein Abfalleimer, der Abfluss darf nicht als Mülleimer missbraucht werden. Einzig Toilettenpapier darf über das Abwasser entsorgt werden, denn es zerfällt rasch in seine einzelnen Fasern. Feuchtes Toilettenpapier darf nicht in die Toilette geworfen werden. Es zerfällt nicht, verstopft im schlechtesten Fall Rohre, Kanäle oder Pumpen. Feuchttücher müssen wie Windeln oder Slipeinlagen über den Restmüll entsorgt werden. 
Öle und Fette haben ebenso wenig im Abfluss verloren wie Lösungsmittel, Medikamente, Treibstoff oder Farbreste. Fette können sich ablagern und Rohre verstopfen. Medikamentenrückstände können dem Abwasser in der Kläranlage nicht vollständig entzogen werden, bleiben im Wasserkreislauf und gelangen so in die Umwelt. Farbreste sind toxisch für die Mikroorganismen der biologischen Reinigung und können in größeren Mengen den Reinigungsprozess erheblich stören. 
Wohin damit, wenn nicht in den Abfluss? Frittierfett wird beispielsweise in Flaschen abgefüllt auf dem Wertstoffhof angenommen. Medikamente gehören in den Restmüll. Farbreste können beim Problemstoffmobil abgegeben, eingetrocknet sogar im Restmüll entsorgt werden. 

(Erstellt am 20. Juli 2021 13:40 Uhr / geändert am 23. Juli 2021 02:00 Uhr)