Arbeitsprogramm für die klimaneutrale kommunale Verwaltung
Warum ist eine klimaneutrale Verwaltung wichtig?
Spätestens wenn man neben der kommunalen Kernverwaltung auch auf Eigenbetriebe und Beteiligungen sowie Landesgebäude blickt, wird schnell klar, dass die öffentliche Hand für einen nennenswerten Teil der Treibhausgasemissionen im Stadtgebiet (mit-)verantwortlich ist. Die vom Umweltbundesamt als „öffentliche Emissionen“ betitelten Treibhausgasausstöße machen in der Bilanz eines/einer Durchschnittsdeutschen immerhin 11,5 % aus. Diese Emissionen entstammen zu großem Teil dem Betrieb von Gebäuden und Anlagen (z. B. Strom- und Wärmebedarf oder Emissionen in Zusammenhang mit der Ver- und Entsorgung), der öffentlichen Beschaffung und je nach Bilanzierungsumfang zum Beispiel auch den öffentlich zugänglichen Mobilitätsangeboten (Schifffahrt, Busverkehr) oder dem Verkauf fossiler Energien. Den größten Einfluss auf diese Emissionen hat die öffentliche Hand.
Das Amt für Klimaschutz ist zuständig für die Umsetzungskoordination und das Controlling des Arbeitsprogramms sowie die Treibhausgasbilanzierung der Verwaltung. Die Umsetzungsverantwortung der Maßnahmen liegt überwiegend bei den jeweiligen Fachämtern und Eigenbetrieben.
Was beinhaltet das Arbeitsprogramm und wie wurde es erstellt?
Als Grundlage für das Arbeitsprogramms und die Priorisierung der Maßnahmen wurden die Ergebnisse (quantitativ und qualitativ) der Treibhausgasbilanz (Ist-Zustand) für das Jahr 2021 der Verwaltung und Eigenbetriebe genutzt.
Das „Arbeitsprogramm klimaneutrale Verwaltung“ umfasst 21 Maßnahmen, wovon 14 bereits in der Klimaschutzstrategie formuliert worden waren. Das Programm umfasst eine Priorisierung der Maßnahmen, eine Abschätzung des Mittelbedarfs und eine Klärung von Zuständigkeiten und Zielen. Das Programm dient dazu, sich auf gemeinsame Ziele zu verständigen und die verwaltungsübergreifende Verbindlichkeit im Sinne einer möglichst effizienten Umsetzung zu erhöhen.
In diesem Sinne enthält das Arbeitsprogramm folgende Bestandteile:
Steckbriefe zu sämtlichen die „Verwaltung“ betreffende Maßnahmen
Verwaltungsintern abgestimmte Aussagen zu den jeweiligen Zuständigkeiten
Eine grobe Kostenabschätzung für die folgenden Doppelhaushalte
Die 21 Maßnahmen wurden im Austausch zwischen den zuständigen Organisationseinheiten und dem Amt für Klimaschutz konkretisiert und mit Zielen und einer Mittelbedarfseinschätzung hinterlegt. Die Maßnahmen wurden in drei Kategorien aufgeteilt: Daueraufgaben, Aufgaben mit hoher und Aufgaben mit mittlerer Priorität.
Handlungsfelder und Maßnahmen
Details zu den einzelnen Maßnahmen und der aktuelle Zustand ihrer Umsetzung sind einsehbar unter klimaschutzbericht.konstanz.de