Tourismus- und Klimaschutzabgabe

Gemeinderat beschließt Einführung

Konstanz aus der Vogelperspektive
Bild: Achim Mende

Der Gemeinderat hat am 27.10. die Einführung einer Tourismus- und Klimaschutzabgabe ab dem 01.04.2023 beschlossen. Er folgte der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, eine Steuer auf entgeltliche Übernachtungen in Konstanz einzuführen und den Steuersatz auf 5,6 vom Hundert des Bruttoübernachtungspreises festzusetzen. Im Gegenzug wird die Kurtaxe eingestellt. Dem Vorschlag der Verwaltung stimmten die Ratsmitglieder mehrheitlich zu. Ergänzend wurde beschlossen, Sonderregelungen für Schwerbehinderte zu erarbeiten und in die Satzung mitaufzunehmen. Die genaue Formulierung der Satzung wird noch juristisch geprüft.
 
Hintergrund
 
Mit einem gemeinsamen Antrag der Fraktionen FGL und SPD war die Verwaltung beauftragt worden, eine Satzung zur Erhebung einer Übernachtungssteuer als örtliche Aufwandsteuer zu erarbeiten. Die Idee, über einen entsprechenden Beitrag von Touristinnen und Touristen den Klimaschutz vor Ort zu fördern, ist auch Teil der im November 2021 beschlossenen Klimaschutzstrategie. Maßnahme „K11“ im Handlungsbereich „Bewusstseinsbildung, Konsum und Freizeit“ sieht die „Einführung einer regionalen Klima-Taxe“ vor, mit der regionale Klimaschutzmaßnahmen umgesetzt werden sollen.

(Erstellt am 04. November 2022 11:03 Uhr / geändert am 26. September 2023 08:57 Uhr)