Förderprogramm zur energetischen Bestandssanierung

Unterstützung von Klimaschutzmaßnahmen bei Wohngebäuden und Vereinsheimen - jetzt Antrag auf Förderung stellen!

Illustration zweier Häuser mit PV-Anlagen, eines davon trägt eine Mütze auf dem Dach

Mit dem „Förderprogramm energetische Bestandssanierung“ soll die energetische Bestandssanierung von Wohngebäuden und Vereinsheimen in Konstanz vorangetrieben werden. Diese spielt auf dem Weg zur weitgehenden Klimaneutralität bis 2035 eine wesentliche Rolle. Durch die Minderung des Heizenergieverbrauchs und den Einsatz erneuerbarer Energie wird ein entscheidender Beitrag zur Reduzierung der lokalen CO2-Emissionen geleistet.
 
Die Förderrichtlinie der Stadt Konstanz für Energiesparmaßnahmen an Wohngebäuden bezieht sich auf das Gebiet der Stadt Konstanz. Förderfähig sind Maßnahmen in zwei Förderprogrammen: Das Förderprogramm zur „Breitenförderung“, welches sich an alle EigentümerInnen von Wohngebäuden bzw. Vereinsheimen sowie ggf. deren MieterInnen richtet, sowie das Förderprogramm zur „Leuchtturmförderung“, das besonders ambitionierte Vorhaben in einem Wettbewerbsmodell zusätzlich unterstützt.
 
Breitenförderung
Die Breitenförderung soll möglichst viele GebäudeeigentümerInnen dabei unterstützen, die von ihnen individuell geplanten Sanierungsmaßnahmen umzusetzen. Dabei stehen im Gegensatz zum Programm zur „Leuchtturmförderung“ bewusst Einzelmaßnahmen im Fokus, die einzeln, aber auch kombiniert bis zu einer Förderhöchstgrenze von 50.000 Euro pro Gebäude beantragt werden können. Voraussetzung für die Förderung von Maßnahmen über die Breitenförderung ist die Durchführung einer Energieberatung. Zu den über die Breitenförderung förderfähigen Maßnahmen zählen z. B. die Wärmedämmung der Gebäudehülle, Heizungstausch, der Anschluss an ein Nahwärmenetz, aber auch steckerfertige Balkon-Photovoltaikanlagen.
 
Leuchtturmförderung
Mit der Leuchtturmförderung sollen besonders ambitionierte Projekte im Bereich der Bestandssanierung gefördert werden, die z. B. mit einer besonders hohen CO2-Einsparung im Vergleich zum Status quo einhergehen, einen hohen ökologischen Nutzen erbringen oder zu einer gesteigerten Sichtbarkeit der Energiewende beitragen. Die Förderhöhe beträgt bis zu 10.000 Euro pro AntragstellerIn, maximal aber 60 % der Kosten der Maßnahme.
 
Antragstellung
Die Antragsformulare zur Förderung der Maßnahmen sind unter www.konstanz.de/stadtwandel/foerderprogramme abrufbar. Alle Anträge können per E-Mail an sanierungsfoerderung@konstanz.de eingereicht werden. Sie werden nach Eingangsdatum berücksichtigt.

(Erstellt am 07. Juni 2023 11:48 Uhr / geändert am 16. Juni 2023 15:25 Uhr)