50 Cent für Einwegverpackungen

Zum Jahreswechsel gilt in Konstanz eine Verpackungssteuer

Mehrwegbox und Trinkflasche
Konstanz verstärkt die Anreize für Gastronomie und Händler, auf wiederverwendbare Verpackungssysteme umzusteigen

Überquellende Mülleimer, weggeworfene Becher, Tüten oder Kartons in den Straßen der Altstadt oder am Ufer. Konstanz ist eine lebendige, gut besuchte Stadt. Der Publikumsverkehr hinterlässt aber auch seine Spuren. Im Schnitt bis zu drei Tonnen Müll holen die Technischen Betriebe während der Sommermonate täglich aus dem öffentlichen Stadtgebiet ab. Dieser öffentliche Müll ist doppelt problematisch, da er in der Entsorgung nicht weiter getrennt werden kann, sondern gesammelt in den Restmüll geht. So findet auch keine Weiterverwertung der Rohstoffe statt. Und wie die Entsorgungsbetriebe stets betonen: Der beste Müll ist der, der gar nicht erst entsteht. Deshalb wird Konstanz die Anreize für Gastronomie und Händler verstärken, auf wiederverwendbare Verpackungssysteme umzusteigen. Die Recup-Becher sind hier ein Beispiel, das schon sehr gut funktioniert.
 
Tübingen hat es vorgemacht
 
Der Blick ging in dieser Sache schon seit Längerem nach Tübingen. Die Stadt war mit ihrer Verpackungssteuer Vorreiter und hat inzwischen Erfahrungswerte gesammelt. Am 16. Mai 2024 beschloss der Konstanzer Gemeinderat, dem Beispiel zum Jahreswechsel 2025 mit einer ähnlichen Satzung zu folgen. Für Einweg-Getränkeverpacken fallen dann künftig 50 Cent an, ebenso für Einweg-Geschirr und -Verpackungen. Einweg-Besteck wird mit 20 Cent besteuert.
 
Der Kniff der Verpackungssteuer: Besteuert wird direkt dort, wo Müll entsteht und die, die besteuert werden, können selbst entscheiden, ob sie die Steuer zahlen oder doch Mehrweg-Alternativen schaffen.
 
„Wir erhalten gerade sehr viele Anfragen dazu, was im Detail alles besteuert werden wird. Vielen Dank, dass sie proaktiv auf uns zukommen! Auch wir können das aktuell noch nicht in jedem Fall fix sagen – bis zum Herbst wird aber Klarheit herrschen“, hält Helge Kropat aus der Kämmerei fest.
 
Erhoben wird die Steuer ab 2025 überall dort, wo Speisen und Getränke zum Sofortverzehr angeboten werden. In einem ersten Schwung werden betroffene Betriebe von der Stadt aktuell auch gesondert informiert.
 
Kontakt für Rückfragen: verpackungssteuer@konstanz.de

(Erstellt am 31. Mai 2024 12:07 Uhr / geändert am 31. Mai 2024 12:23 Uhr)