Einführung der Verpackungssteuer zum Jahreswechsel

Infoveranstaltung nahm gemeinsam mit Betrieben Umsetzung und Lösungen in den Fokus

Blick auf einen weißen runden Bistrotisch, auf dem mehrere Mehrwegbecher und -schalen stehen
Die Teilnehmenden der Infoveranstaltung befassten sich u.a. mit der Frage, wie die Einführung von Mehrwegsystemen gelingen kann.

Zur Reduzierung der enormen Men­gen an Verpackungsmüll im Stadt­gebiet wird ab dem 1. Januar 2025 in Konstanz die Verpackungssteuer gelten. Erhoben wird sie überall dort, wo Speisen und Getränke zum So­fortverzehr angeboten werden. Um betroffene Betriebe zur Einführung der Steuer gezielt zu informieren und um sich auszutauschen, hatten die Stadtkämmerei und das Amt für Klimaschutz am Freitag, 23. August, zu einer Infoveranstaltung einge­laden. Zu den rund 50 Teilnehmen­den gehörten lokale Imbisse, Res­taurants und Bäckereien, aber auch Supermarkt- und Fast-Food-Ketten mit Filialen in Konstanz.
 
Philipp Baumgartner, Leiter des Amts für Klimaschutz, erklärte die Hintergründe der lokalen Steuer. Pro Jahr werden in Konstanz rund 500 Tonnen Müll auf öffentlichen Flächen hinterlassen, in Mülleimern, auf Straßen und Plätzen sowie am Seeufer. Dazu gehören auch Ein­wegverpackungen wie Eisbecher, Kaffee-to-go-Becher, Alufolie oder Pappkartons, die nur kurz im Einsatz sind und dann entsorgt werden. Der Gemeinderat hatte sich daher be­reits 2023 entschieden, dem Beispiel Tübingens zu folgen, und eine lokale Verpackungssteuer auf Einwegver­packungen zu erheben. Neben Um­weltschutz, Ressourcenschonung und einem sauberen Stadtbild, soll dadurch nicht zuletzt auch ein An­reiz für den Umstieg auf Mehrweg­verpackungen geschaffen werden.
 
Helge Kropat von der Stadtkäm­merei zeigte auf, welche Einweg­verpackungen wie von der Steuer betroffen sind. Einweggetränkever­packungen wie zum Beispiel der klas­sische Kaffee-to-go-Becher aus Plastik oder Pappe werden mit 0,50 € besteuert. Einwegverpackungen für Lebensmittel (dazu gehören u.a. Pommes-schalen, Pizzakartons, Sa­latschalen mit Besteck, Wickelpapier für Wraps) werden ebenfalls mit 0,50 € besteuert. Für Einwegbesteck (im Set) fallen 0,20 € Steuer an. Be­steuert wird direkt dort, wo Einweg­verpackungen ausgegeben werden, also bei den Händlern und Gastrobe­trieben. Diese hatten bei der Veran­staltung die Gelegenheit, Fragen zu stellen und sich auszutauschen.
 
Franziska Schramm vom Amt für Klimaschutz zeigte Möglichkeiten auf, wie betroffene Betriebe auf Mehrwegverpackungen umstellen könnten. Sie betonte, dass der Um­stieg erst mal einen Mehraufwand bedeute, auf lange Sicht jedoch Kostenersparnis, stärkere Kunden­bindung und ein positives Image für den eigenen Betrieb mit sich bringen kann. Sie stellte mögliche Poolsystemanbieter vor, denen sich die Handels- und Gastrobetriebe in Konstanz anschließen könnten, und klärte über bereits existierende Lö­sungen auf. In der anschließenden Austauschrunde konnten die anwe­senden Betriebe Ideen und Wün­sche äußern, wie eine reibungslose Einführung der Verpackungssteuer gewährleistet werden kann.

(Erstellt am 05. September 2024 15:19 Uhr / geändert am 05. September 2024 15:23 Uhr)