Konstanz macht sich auf den Mehrweg

Verpackungssteuer ab 2025 durch Mehrwegangebote vermeiden

Zeichnung der Konstanzer Imperia-Statue, die einen Mehrwegbecher in der einen und eine Mehrwegschale in der anderen Hand hält

Noch rund sechs Wochen – dann tritt in Konstanz ab dem 01.01.2025 die Verpackungssteuer in Kraft. Die Verpackungssteuer wird bei allen Konstanzer Handels- und Gastrobetrieben erhoben, die Speisen und Getränke zum Direktverzehr in Einwegverpackungen anbieten. Darunter fallen beispielsweise Bäckereien, Eisdielen, Strandbäder, Kioske, Cafés, Restaurant, Supermarkt- und Fast-Food-Ketten. Die Steuerhöhe beträgt 50 Cent netto pro Verpackung oder Einweggeschirrteil und 20 Cent netto pro Besteck(-set). Mehrwegangebote können eine gute Lösung bieten, um die Verpackungssteuer zu vermeiden – sowohl für die Betriebe als auch für die KonsumentInnen.
 
Warum eine Verpackungssteuer?
Rund 500 Tonnen Müll landen jährlich in öffentlichen Mülleimern, auf Straßen, Plätzen und am Seeufer, darunter auch Millionen von Einwegverpackungen. Die Entsorgungskosten dafür trägt die Stadt – und damit letztlich alle Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt. Der Gemeinderat hat daher im September 2023 die Einführung einer Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen für Speisen und Getränke zum Direktverzehr beschlossen. Indem die Steuer dort erhoben wird, wo die Einwegverpackungen an den Kunden / die Kundin ausgegeben werden, werden diejenigen, die Einwegverpackungen nutzen, an den Entsorgungskosten direkt beteiligt.
 
Mehrweg schont Umwelt, Ressourcen und den Geldbeutel
Die Nutzung von Mehrweggeschirr trägt dazu bei, dass weniger Einwegverpackungen im öffentlichen Raum landen. Durch die Reduktion dieses Mülls können Ressourcen geschont und somit ein Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz geleistet werden. Ein sauberes Stadtbild erhöht zudem die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum. Und: Wer Speisen und Getränke in Mehrweg kauft oder in eigenen Behältnissen mitnimmt, spart sich die Verpackungssteuer. Ob für Pizza, Eis oder Sushi: Schon jetzt bietet der Markt eine breite Palette an Pfandsystemen und Produkten. Mit einem entsprechenden Mehrwegangebot können Betriebe die Steuerlast geringhalten – bzw. Kundinnen und Kunden mit ihrem Konsumverhalten nicht nur die Umwelt, sondern auch den eigenen Geldbeutel schonen.
 
Zahlreiche Betriebe haben sich mit Mehrweg bereits auseinandergesetzt: Seit Januar 2023 besteht die sog. Mehrwegangebotspflicht. Diese besagt für Betriebe mit mehr als 5 Mitarbeitenden und einer Größe von mehr als 80 m²: Werden Einwegverpackungen für Speisen
aus Kunststoff angeboten, dann muss der Betrieb auch eine Mehrwegverpackung als Alternative anbieten. Dies gilt auch für Einwegverpackungen für Getränke aus jeglichem Material (z.B. auch aus Pappe). Kleinere Betriebe, die nicht unter die Mehrwegangebotspflicht fallen, müssen Essen und Getränke auf Wunsch in Bechern und Schalen ausgeben, die von der Kundschaft mitgebracht wurden.
 
Beratungsangebot der Stadt
Betriebe, die spezifische Fragen zur Verpackungssteuer haben oder unsicher sind, welche ihrer Einwegverpackungen wie besteuert werden, können sich an die Kämmerei wenden:
Helge Kropat, Stadtkämmerei
Tel. +49 7531 / 900-2330
verpackungssteuer@konstanz.de
 
Bei Fragen zur Umstellung auf Mehrweg können sich die Betriebe an das Amt für Klimaschutz wenden:
Franziska Schramm
Tel. +49 7531 / 900-5447
franziska.schramm@konstanz.de
 
Weitere Infos sowie wichtige Fragen und Antworten unter www.konstanz.de/verpackungssteuer

(Erstellt am 20. November 2024 16:46 Uhr / geändert am 25. November 2024 15:44 Uhr)