Die Verpackungssteuer ist da

Wichtige Fragen und Antworten für KonsumentInnen

Zeichnung der Konstanzer Imperia-Statue, die einen Mehrwegbecher in der einen und eine Mehrwegschale in der anderen Hand hält

Die Verpackungssteuer ist eine lokale Steuer, deren Einführung vom Gemeinderat im September 2023 beschlossen wurde. Sie wird in Konstanz seit Jahresbeginn überall dort erhoben, wo Speisen und Getränke zum Direktverzehr in Einwegverpackungen angeboten werden. Von der Verpackungssteuer betroffen sind grundsätzlich alle Einwegverpackungen, egal ob aus Papier, Pappe, Alu oder Kunststoff.
 
Warum braucht es diese Steuer?
Weil Konstanz – wie viele andere Städte auch – vor einem Problem steht: Kaffeebecher, Eisbecher, Nudelboxen, Burger-Kartons und andere Einwegverpackungen „leben“ nur sehr kurz, bevor sie im öffentlichen Müll entsorgt werden, oder noch schlimmer, durch achtloses Liegenlassen am Seeufer oder auf der Straße landen. Das ist nicht nur schlecht für die Umwelt, sondern auch für das öffentliche Stadtbild. Durch die Verpackungssteuer werden diejenigen, die Einwegverpackungen nutzen, an den Entsorgungskosten beteiligt.
 
Wie hoch ist die Verpackungssteuer?
Für Einweg-Getränkeverpackungen fallen künftig 50 Cent netto an, ebenso für Einweg-Geschirr und Einweg-Verpackungen. Einweg-Besteck wird mit 20 Cent netto besteuert. Wichtig zu wissen: Da die Verpackungssteuer eine Verbrauchssteuer ist, wird zusätzlich noch Mehrwertsteuer fällig, das können je nach Fall 7 oder 19 Prozent sein. Beispiel: Die Einweg-Dönerbox to go wird mit 50 Cent netto besteuert, die Einweg-Gabel mit 20 Cent netto. Hier fallen also 75 Cent brutto Verpackungssteuer an.
 
Kann ich mir die Verpackungssteuer sparen?
Ja, indem man das Mehrwegangebot eines Betriebs nutzt oder ein eigenes Behältnis mitbringt und befüllen lässt.
 
Darf ich auch mein eigenes Behältnis befüllen lassen?
Das ist grundsätzlich zulässig. Das Behältnis sollte einwandfrei sauber sein. Ist dies nicht der Fall, dürfen Betriebe die Befüllung ablehnen. Wichtig zu wissen: Sofern ein gastronomischer Betrieb Mehrwegverpackungen ausgibt, ist er nicht zur Befüllung kundeneigener Behälter verpflichtet, sondern kann auf sein Mehrwegangebot verweisen.
 
Sind Mehrwegbehältnisse wirklich ökologischer? Sie müssen ja gespült werden.
Beim Spülen der Mehrwegbehältnisse wird Energie, Wasser und Spülmittel verbraucht. Trotzdem sind Mehrwegbehälter ökologisch vorteilhafter, insbesondere dann, wenn sie häufig genutzt werden. Die Klimabilanz von Mehrwegbehältern ist bereits nach durchschnittlich zehn Nutzungen besser als die Herstellung von Einwegverpackungen.
 
Alle Details zum Nachlesen:
www.konstanz.de/verpackungssteuer
www.konstanz.de/mehrwegweiser

(Erstellt am 23. Januar 2025 15:34 Uhr / geändert am 23. Januar 2025 15:46 Uhr)