Arbeiten für die Stadt Konstanz

Wir arbeiten für die Bevölkerung der Stadt Konstanz. Wir arbeiten für das Gemeinwohl und dafür, dass es allen in der Stadt besser geht. Auch „nach Ladenschluss“ bieten wir eine große Vielfalt an Dienstleistungen, bei der Feuerwehr sogar rund um die Uhr. Wir sorgen für soziale, kulturelle und sportliche Angebote, wir planen und bauen für die Zukunft unserer Stadt.

Die Stadtverwaltung ist in drei Dezernate aufgeteilt und in 55 Gebäuden für Sie vor Ort. Aktuell besteht unser Team aus rund 1.300 Mitarbeitenden.

Eine Übersichtskarte über alle Arbeitsorte und Dienstgebäude der Stadt Konstanz finden Sie hier.

Die Aufgaben und das Team der Stadtverwaltung sind so vielfältig wie die Bevölkerung unserer Stadt. Um dieser Vielfalt auch in Zukunft gerecht werden zu können, wollen wir bis 2030 eine der innovativsten und bürgerfreundlichsten Stadtverwaltungen in Baden-Württemberg werden.

Wir für Konstanz. Die Menschen im Mittelpunkt.

Bezahlung nach TVÖD

Der Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst heißt TVÖD. Er ist unterteilt in Entgeltgruppen und Erfahrungsstufen.

Entgeltgruppen
Der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes besteht aus 15 Entgeltgruppen. 

Für Ungelernte sind die Gruppen E 1 bis E 4 vorgesehen. Wer eine mindestens dreijährige Ausbildung hat, kommt in eine der nächsten vier Entgeltgruppen E 5 bis E 9a. Absolventen eines Fachhochschulstudiums steigen in der Gruppe E 9b ein. Für eine Bezahlung nach der Entgeltgruppe E 13 oder höher wird ein wissenschaftliches Hochschulstudium, ein Masterabschluss oder eine vergleichbare Qualifikation vorausgesetzt.

Fortbildungen und weitere Qualifizierungsmaßnahmen ermöglichen eine Höhergruppierung.
 
Erfahrungsstufen
Jede Entgeltgruppe wird in sechs Erfahrungsstufen eingeteilt. Berufsanfänger starten in Stufe 1 ihrer jeweiligen Entgeltgruppe. Die Stufe 2 erreichen sie nach einem Jahr in Stufe 1. In Stufe 2 bleiben sie zwei Jahre, in Stufe 3 weitere drei Jahre usw.. Nach 15 Jahren Zugehörigkeit ist die letzte Entgeltstufe einer Gruppe erreicht.
 
Wie werde ich eingruppiert?
In der Stellenausschreibung wird die geplante Eingruppierung genannt. Die Einstufung in die Erfahrungsstufen hängt von Ihrer eigenen Berufserfahrung ab und wird im Vorstellungsgespräch mit Ihnen besprochen.

Personalvertretung

Der Personalrat berät die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Fragen der Arbeit und steht ihnen zur Seite, wenn es mal nicht so rund läuft.

Die Personalvertretung besteht aus 13 gewählten Personalrätinnen und Personalräten.
 
Alle Gespräche von Beschäftigten mit Vertretern/-innen des Personalrats sind erst einmal streng vertraulich. Die Personalvertretung wird nach Beratungen oder Anfragen nur dann tätig, wenn die betroffenen Beschäftigten dies wünschen.
 
Der Personalrats achtet darauf, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen, Verwaltungsanordnungen, Unfallverhütungsvorschriften und sonstigen Arbeitsschutzvorschriften sowie die Anforderungen an die Barrierefreiheit eingehalten werden.
 
Die Stadt Konstanz als Arbeitgeber kann viele Entscheidungen nur mit Zustimmung der Personalvertretung treffen oder sie muss die Personalvertretung zumindest beteiligen.
Dies betrifft zum Beispiel Einstellungen und Kündigungen, die Befristung oder Verlängerung von Arbeitsverträgen, die Festlegung von Arbeitszeiten, Urlaubssperren, Abmahnungen und Kündigungen.

Chancengleichheits-Stelle

Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Dass dieser Anspruch auch Wirklichkeit wird – in den Familien, im Beruf und in der Verwaltung ist der Auftrag der Chancengleichheitsstelle.

Die Chancengleichheitsstelle achtet darauf, dass das Ziel der Chancengleichheit bei allen Aktivitäten der Stadtverwaltung berücksichtigt wird. Die Chancengleichheitsstelle hat die Aufgabe, auf die Einhaltung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes zu achten. Ziel des AGG ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, des Alters, des Geschlechts, einer Behinderung oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Die Chancengleichheitsstelle ist auch die Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.

Schwerbehinderten-Vertretung

Menschen mit einer schweren körperlichen oder seelischen Beeinträchtigung können sich beim Integrationsamt eine sogenannte „Schwerbehinderung“ anerkennen lassen
 
Menschen mit einer Schwerbehinderung werden bei der Stadt Konstanz bei gleicher Qualifikation bevorzugt eingestellt. Die Schwerbehindertenvertretung nimmt, wenn sich schwerbehinderte Menschen um eine Tätigkeit bei der Stadtverwaltung bewerben, an Vorstellungsgesprächen teil. Sie fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen bei der Stadtverwaltung Konstanz und steht ihnen beratend und helfend zur Seite

Die Schwerbehindertenvertretung berät Kolleginnen und Kollegen in Belangen, die ihre Schwerbehinderung oder den Arbeitsplatz betreffen und sucht nach organisatorischen oder technischen Lösungen, wenn Probleme am Arbeitsplatz auftreten. Hierfür arbeitet sie mit Reha-Trägern, dem Integrationsamt und dem Integrationsfachdienst zusammen.

Vertretung der Jugend und der Auszubildenden

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) kümmert sich um die Interessen der Auszubildenden und jungen Beschäftigten der Stadt Konstanz.

Sie unterstützt die Auszubildenden und jungen Beschäftigten bei Fragen und Anliegen rund um die Berufsausbildung oder zum Beschäftigungsverhältnis. Dabei achtet die JAV darauf, dass die Regelungen, die dem Schutz der Auszubildenden und jungen Beschäftigten dienen, eingehalten werden. Sie fördert die Gleichbehandlung von männlichen und weiblichen Auszubildenden und jungen Beschäftigten und fördert die Eingliederung von Auszubildenden und jungen Beschäftigten mit Migrationshintergrund. Außerdem organisiert sie Versammlungen und Treffen der Auszubildenden.