Anschluss der Grundstücksentwässerung an die öffentliche Abwasseranlage
Gemäß Abwassersatzung der Stadt Konstanz (in ihrer jeweils geltenden Fassung) werden Anschlusskanäle ausschließlich von der Gemeinde hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt.
Anschlusskanäle sind die Verbindung zwischen dem vorhandenen städtischen Straßenkanal und der Grundstücksgrenze.
Der Bauauftrag wird von den Entsorgungsbetrieben Stadt Konstanz an ein Unternehmen zu den Bedingungen eines Rahmen-Zeitvertrags erteilt. Dazu ist vor Beginn der Arbeiten bei den Entsorgungsbetrieben ein formloser Antrag zu stellen.
In Ausnahmefällen können diese Arbeiten auch von einer Fachfirma ausgeführt werden, die direkt vom Grundstückseigentümer beauftragt wird. In diesem Fall nehmen Sie bitte vorab Kontakt zu den EBK auf. Wird der Anfrage stattgegeben, muss die Ausführung terminlich und technisch mit den Entsorgungsbetrieben abgestimmt werden.
Welche Unterlagen sind für den erstmaligen Anschluss notwendig?
- Entwässerungsgenehmigung
(wird i.d.R. mit Baugenehmigung erteilt)
Es ist notwendig, dass für das Grundstück, welches angeschlossen werden soll, eine Entwässerungsgenehmigung erteilt ist. Die Entwässerungsgenehmigung wird mit der Baugenehmigung erteilt. Ihr Architekturbüro ist sicherlich gerne bereit, Ihnen die entsprechenden Auskünfte zu erteilen.
Für den Fall, dass eine Entwässerungsgenehmigung noch nicht beantragt oder erteilt ist, empfehlen wir Ihnen, mit Ihrem Architekturbüro zu sprechen und nach Einsicht der Kanalpläne bei den Entsorgungsbetrieben, den Antrag beim Baurechts- und Denkmalamt Stadt Konstanz einzureichen.
Ansprechpartner Entwässerungsanträge
- Bernhard Engelmann
engelmann@ebk-tbk.de
Telefon: +49 7531 996-142
Nur montags bis donnerstags,
freitags nicht erreichbar.
Niederschlagswasser-Beseitigungsanlagen
In Konstanz ist eine sogenannte Mischkanalisation vorherrschend. Das heißt, Regenwasser und Schmutzwasser werden gemeinsam in einem Kanalsystem zur Kläranlage geleitet und durchlaufen dort den Reinigungsprozess. Da Regenwasser in der Regel keine erheblichen Verschmutzungen aufweist, ist eine Ableitung zur Kläranlage nicht notwendig. Große Mengen an Regenwasser können die Reinigungsprozesse stören und die Betriebskosten erhöhen. Niederschlagswasser sollte daher möglichst vor Ort dem natürlichen Wasserkreislauf zugeführt werden, beispielsweise durch Versickerung.
Auszug aus der Abwassersatzung der Stadt Konstanz:
§3 Niederschlagswasser-Beseitigungsanlagen
Werden Anlagen für das Sammeln, Verwenden, Versickern oder Einleiten von Niederschlagswasser hergestellt, gelten folgende Regelungen:
- Das auf öffentlichen und privaten Flächen anfallende Niederschlagswasser soll unter Ausschöpfung der Versickerungsfähigkeit der Böden und der Reinigungsfähigkeit der belebten und begrünten oberen Bodenschicht weitestgehend dezentral versickert oder in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet werden.
- Die Niederschlagswasser-Beseitigung umfasst auch das Rückhalten von Niederschlagswasser.
- Zur öffentlichen Abwasseranlage (§ 2 Abs.5) gehören auch Anlagen zur Versickerung, Beseitigung und Einleitung des Niederschlagswassers, soweit sie rechtlich und wirtschaftlich ein einheitliches System bilden und von der Gemeinde als öffentliche Einrichtung betrieben und unterhalten werden (öffentliche Niederschlagswasser-Beseitigungsanlagen), wie
a) dezentrale und semizentrale Mulden-Rigolen-Systeme,
b) oberflächige oder oberflächennahe Ableitungselemente (Muldensteine, Pflasterrinnen, Schwerlastrinnen, Flachkanäle u.ä.),
c) öffentliche Gewässer.
Zu den öffentlichen Niederschlagswasser-Beseitigungsanlagen gehören auch Anlagen und Einrichtungen, die nicht von der Gemeinde selbst, sondern von Dritten hergestellt und unterhalten werden, wenn sich die Gemeinde ihrer zur öffentlichen Niederschlagswasserbeseitigung bedient. [...]
Ansprechpartner Niederschlagswasserbeseitigung
- Bernhard Engelmann
engelmann@ebk-tbk.de
Telefon: +49 7531 996-142
Nur montags bis donnerstags,
freitags nicht erreichbar.
Gesplittete Abwassergebühr (GAG)
Ein weit verzweigtes Kanalnetz von knapp 300 km Länge bringt das Konstanzer Abwasser der Haushalte und Gewerbebetriebe zur Kläranlage. Die Kosten für Ableitung und Reinigung werden über die Abwassergebühr auf alle Verbraucher verteilt, die Schmutzwasser und Regenwasser ableiten.
Seit 2017 ist die gesplittete Abwassergebühr (GAG) flächendeckend für alle Grundstücke eingeführt.
Was ist die gesplittete Abwassergebühr (GAG)?
Die gesplittete Abwassergebühr ist eine Aufteilung der Abwassergebühren verursachergerecht in Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr.
So setzt sich die gesplittete Abwassergebühr zusammen:
Abwassergebühr = Schmutzwassergebühr + Niederschlagswassergebühr
- Die Schmutzwassergebühr berechnet sich nach dem Frischwasserverbrauch in € / m³
- Die Niederschlagwassergebühr für die abgeleitete Regenwassermenge berechnet sich auf der Grundlage der befestigten und abflusswirksamen Fläche in € / m² und Jahr
Bei der Gebührenberechnung für das Niederschlagswasser ist die „reduzierte versiegelte Fläche“ maßgeblich (Berechnungsbeispiel (266 KB)).
Für jedes Grundstück wurden aus aktuellen Luftbildern und dem bereits vorhandenen Grundstückskataster Pläne mit Versiegelungsflächen erstellt. Diese Daten wurden mit den Angaben der Grundstückseigentümer abgeglichen und dienen als Grundlage der Niederschlagswassergebühr.
Neuanlagen und Änderungen der Versiegelung im Bestand (ab einer Größe von 10 m²) müssen bei den Entsorgungsbetrieben gemeldet werden, es erfolgt dann eine Neuerhebung.
Auf Grundlage der Erhebung berechnet sich die Abwassergebühr. GrundstückseigentümerInnen, die nach der GAG versiegelte Flächen entsiegeln und Niederschlagswasser auf dem Grundstück versickern lassen, können ihre Abwassergebühr entsprechend reduzieren.
Neben dem finanziellen Vorteil, ist es auch aus ökologischer Sicht sinnvoll, anfallendes Niederschlagswasser versickern zu lassen und dem Grundwasser zu zuführen.
Ansprechpartner Entwässerungsanträge
- Christoph Schweinbeck
schweinbeck@ebk-tbk.de
Telefon: +49 7531 996-141
Schutz vor Rückstau
Was ist ein Rückstau?
Wenn bei Regen größere Mengen Wasser in die Kanalisation abfließen, steigt der Wasserspiegel im Kanalsystem. Der Anstieg kann bis zum höchsten Punkt im Kanalsystem erfolgen, dem Kanaldeckel auf der Straßenoberfläche. Die Straßenoberfläche markiert die sogenannte Rückstauebene. Aus allen tieferliegenden Anschlüssen, wie Waschbecken, Toiletten oder Bodenabläufen in Kellerräumen, würde bei einem Rückstau Wasser austreten, wenn keine intakte Rückstausicherung vorhanden ist.
Welche Möglichkeiten der Rückstausicherung gibt es?
- Rückstauverschluss
Im Rückstauverschluss schließt ein entsprechender Verschluss, sobald der Wasserdruck aus dem Kanal zu groß wird. So kann kein Wasser aus dem Kanal in den angeschlossenen Wohn- oder Kellerraum fließen. Der Nachteil: Sobald die Klappe verschlossen ist, fließt auch kein Abwasser mehr ab. Der normale Rückstauverschluss eignet sich also prinzipiell nicht für Räume mit Toiletten oder Waschbecken. - Abwasserhebeanlage
Die Abwasserhebeanlage pumpt das angefallene Abwasser automatisch immer in einer Schleife über die Höhe der Rückstauebene, die sogenannte Rückstauschleife. So sichert sie physikalisch vor einem Rückstau, denn das Wasser tritt über den Kanalschacht auf die Straße aus, da er tiefer als die Rückstauschleife liegt. Die Abwasserhebeanlage mit Rückstauschleife ermöglicht es, die Abflüsse auch im Falle eines Rückstaus ohne Einschränkung weiter zu nutzen.
Jede Rückstausicherung ist nur so gut, wie ihr Zustand: Neben dem Einbau ist die regelmäßige Wartung der Anlagen eine nicht zu vernachlässigende Schutzmaßnahme vor überfluteten Räumen.
Für Einbau und Wartung einer Rückstausicherung sind Eigentümerinnen und Eigentümer verantwortlich.
Ansprechpartner Rückstausicherung
- Bernhard Engelmann
engelmann@ebk-tbk.de
Telefon: +49 7531 996-142
Nur montags bis donnerstags,
freitags nicht erreichbar.
Kanaluntersuchungen
Ist Ihr Kanal dicht? Informationen zur Untersuchung privater Abwasserkanäle
Grundstücksentwässerungsanlagen sind Abwasserleitungen, die in privater Zuständigkeit liegen. Diese Abwasserleitungen transportieren Schmutz- bzw. Regenwasser vom eigenen Grundstück in den öffentlichen Kanal.
Die Kommune verantwortet den Zustand des öffentlichen Kanalnetzes.
Grundstückseigentümer haften für den Zustand ihrer Abwasserleitungen bis zum Anschluss an den öffentlichen Kanal. Damit kann der private Verantwortungsbereich auch außerhalb der eigenen Grundstücksgrenze liegen. Weitere Infos sind in der Abwassersatzung der Stadt Konstanz zu finden.
Einige Grundstückseigentümer kennen den Zustand ihrer Kanäle nicht. Doch nur wer den Zustand kennt, kann vorbeugende Maßnahmen treffen und damit höhere Kosten verhindern. Viele der privaten Abwassersysteme sind undicht und verursachen Schäden, deren Behebung im Störfall für die Hausbesitzer mit erheblichen Kosten verbunden sind.
Mögliche Ursachen für undichte Abwasserleitungen
- Alterung der Rohre und Dichtungen
- Rissbildung durch Setzungen
- Beschädigung bei Bauarbeiten
- Fehlende Dichtungen
- Nicht fachgerechter Einbau
Warum müssen die privaten Abwasserleitungen dicht sein?
Undichte Kanäle können Umweltschäden und Überflutungen verursachen:
- Schmutzwasseraustritt
Abwasser kann über undichte Stellen in Boden und Grundwasser gelangen und diese verunreinigen. - Wasserzutritt (Fremdwasser)
Tritt sauberes Grundwasser, auch Fremdwasser genannt, in die Abwasserleitung ein, erhöht sich der Abfluss im öffentlichen Kanalnetz.
Die Verdünnung des Abwasserers mindert den Wirkungsgrad der Reinigungsleistung der Kläranlage. Außerdem steigen durch die größeren Abwassermengen die Kosten der Abwasserentsorgung. - Betriebsprobleme
In undichte Leitungen können Wurzeln einwachsen, die zu Verstopfungen führen oder einen Rückstau verursachen können. Insbesondere bei Starkregen kann es dann zu Überflutungen im Gebäude und auf dem Grundstück kommen.
Wird der Boden rund um das Rohr ausgewaschen, entstehen Hohlräume. Absackungen an der Oberfläche oder Einstürze können die Folge sein.
Es ist wichtig, dass Sie den Zustand Ihrer Kanäle kennen. Eine geplante Sanierung kann nicht nur der kostspieligen Reparatur im Schadensfall, sondern auch Umweltschäden vorbeugen.
Wir beraten Sie gerne, bevor Sie eine Fachfirma mit der Untersuchung Ihrer Kanalanschlüsse und Grundstücksentwässerungsanlagen beauftragen.
Ansprechpartner Kanaluntersuchungen
- Antje Leisner
Leisner@ebk-tbk.de
Telefon: +49 7531 996-144 - Maik Ruthsatz
ruthsatz@ebk-tbk.de
Telefon: +49 7531 996-132
Wasserbewusste Stadtentwicklung
Die gesicherte Abwasserentsorgung ist eine verantwortungsvolle Umweltschutzaufgabe. Dabei steht sie in Zeiten des Klimawandels und der Verdichtung des Lebensraums Stadt vor neuen Herausforderungen.
Ziele der wasserbewussten Stadtentwicklung sind:
- Überflutungsvorsorge und Entlastung des Abwassernetzes durch Minimierung der Versiegelung.
- Verminderung der Niederschlagsabflussmenge und -geschwindigkeit durch Erhöhung des Rückhalts des Niederschlagswassers im Gebiet.
Diese Ziele können durch folgende Maßnahmen erreicht werden:
- Stärkung der blau-grünen Infrastruktur
- Multifunktionale Flächennutzung
Diese und weitere Inhalte finden Sie im Positionspapier Wasserbewusste Entwicklung unserer Städte der Branchenvereinigung Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA).
Ansprechpartner Entwässerung Stadtentwicklung
- Michael Geyer
geyer@ebk-tbk.de
Telefon: +49 7531 996-131 - Weitere Infos und Hintergründe
Positionspapiere der DWA
Quartierskonzept Wassermanagement
Bestandsanalyse
Um ein Quartierskonzept „Wassermanagement" zu erstellen, ist zunächst die projektspezifische Bestandsanalyse notwendig. Dazu zählen neben der Darstellung des Ist-Zustandes von Topographie, Wasserläufen und Kanalanschlüssen auch die Bestandsaufnahme der Einleitmöglichkeiten in Gewässer und Kanäle, hinsichtlich Qualität und Menge.
Potenzialanalyse
Um die „Wassernützlichkeit“ des Quartiers bzw. des Projektes zu bestimmen, müssen in der Potenzialanalyse nicht nur die möglichen Flächen für Versickerung und Verdunstungen identifiziert werden, sondern auch die im Planungsgebiet zur Einhaltung der hydraulischen und wasserrechtlichen Rahmenbedingungen erforderlichen Flächenanteile.
Ziele und Messbarkeitskriterien
Der Soll-Zustand definiert die projektspezifischen Ziele für den Umgang mit Niederschlägen, Trinkwasser und Abwasser. Um diese Ziele zu erreichen, wird ein interdisziplinäres, integrales, partizipatives Konzept erstellt, das in den gesamtstädtischen Rahmens eingepasst werden muss. Dabei müssen EntwässerungsexpertInnen ebenso wie Umweltverbände beteiligt werden. Es darf nicht verpasst werden, projektspezifische, messbare Kriterien festzulegen, die den Erfolg der Maßnahmen dokumentieren.
Ansprechpartner Entwässerung Quartierskonzept
- Michael Geyer
geyer@ebk-tbk.de
Telefon: +49 7531 996-131
Flächenplanung Niederschlagswasser
Wasserbilanz
Bei Sanierungs- oder Neuplanung von Quartieren wird zunächst eine Wasserbilanz für Niederschlagswasser erstellt. Diese Wasserbilanz benennt den Ist-Zustand, der sich aus folgenden Faktoren bestimmt:
- Ableitung
- Verdunstung
- Versickerung
Planungsziel ist eine Erhaltung oder Verbesserung des Ist-Zustandes des Gebietes.
Ableitung in Trennsystemen
Die Ableitung des Niederschlagswassers in Mischsysteme, also die gemeinsame Ableitung des Niederschlagwassers mit Schmutzwasser zur Kläranlage, soll dabei vermieden werden. Das Niederschlagswasser muss nicht den Reinigungsprozess durchlaufen, bei Regenereignissen kann es die Prozesse der Kläranlage stören.
In Neubaugebieten kommen demnach Trennsysteme zum Einsatz, die das Niederschlagswasser in offene Rinnen, Regen- oder Überlaufbecken ableitet, so dass es versickern oder verdunsten kann. Eine Ableitung in offene Gewässer ist nur unter bestimmten Vorgaben und bis zu einem bestimmten Anteil möglich.
Versickerungs-, Verdunstungs- und Rückhaltemaßnahmen
Versickerungs-, Verdunstungs- und Rückhaltemaßnahmen sind wichtige Bestandteile einer vorausschauenden Quartiersentwicklung.
Die hierfür erforderlichen Anlagen müssen so groß dimensioniert werden, dass sie die auftretenden Regenwassermengen schadlos aufnehmen können und nur sehr selten überlaufen. Dieses Überlaufen – die sogenannte Entlastung – darf statistisch etwa alle fünf Jahre stattfinden. Versickerungs-, Verdunstungs- und Rückhaltemaßnahmen können sein:
- Entsiegelung versiegelter Flächen (Parkflächen, Straßen, Wege) durch Kiesbelag, Schotterrasen, Rasengittersteine, Rasenfugenpflaster oder wasserdurchlässige Porenpflastersteine
- Offene Rinnen
- Gründächer mit gedrosseltem Ablauf (gespeichertes Wasser kann zur Bewässerung des Gründaches eingesetzt werden)
- Muldenversickerung/-verdunstung: Flache, meist mit Gras bewachsene Mulde mit geringer Tiefe
Die Muldenversickerung ist die einfachste und kostengünstigste Variante, da das Niederschlagswasser oberflächlich eingeleitet wird und es kaum Unterhaltskosten gibt. Allerdings haben sie einen hohen Flächenverbrauch, da sie in der Regel so angelegt werden, dass Niederschlagswasser nach wenigen Stunden versickert oder verdunstet ist. Bei keinen oder geringen Niederschlägen befindet sich kein Wasser in der Mulde, die Grünfläche kann damit wesentlich zu einer gesteigerten Lebens- und Aufenthaltsqualität im Quartier beitragen.
Beispiele in Konstanz
Muldenversickerung in der Cherisy-Kaserne
Die Grünfläche ist nicht als Entwässerungselement zu erkennen. Bei schönem Wetter wird sie von den Bewohnerinnen und Bewohnern des Quartiers gemeinschaftlich genutzt. Bei Regenereignissen ist das Niederschlagswasser nach wenigen Stunden versickert, verdunstet und abgeleitet.
Gottlieberstraße
Rückhalteflächen entlang der versiegelten Straße. Durch unterbrochenen Bordstein Abfluss von der Straßenoberfläche möglich.
Wohngebiet Schmidtenbühl
Zwei Rückhaltebecken mit gedrosseltem Abfluss am Rande des Quartiers dienen bei Regenfällen als Pufferflächen für Niederschlagswasser. Die Grünflächen fügen sich in das Landschaftsbild und sind nicht als Entwässerungskonzept zu erkennen.
Betriebsgelände EBK
Muldenversickerung am Rand der Wiese zwischen Betriebsgebäude und Werkstätten, Teil der artenreiche, insektenfreundlich bepflanzten Zweischnittwiese.
Niederschlagswasser läuft aus dem Gelände in die Mulde auf der Wiesenfläche ab. Von den Dachflächen gibt es einen unterirdrischen Abfluss zur Mulde. Es gibt einen Notüberlauf, der bei seltenen Starkregenereignissen das Gelände vor einem Überlaufen der Mulde schützt.
Ansprechpartner Flächenplanung Niederschlagswasser
- Michael Geyer
geyer@ebk-tbk.de
Telefon: +49 7531 996-131
Downloads zur Planung: Abwasser und Entwässerung
- Gesplittete Abwassergebühr (371 KB)
- Gesplittete Abwassergebühr, Berechnungsbeispiel (266 KB)
- Rückstausicherung (2,4 MB)
- Ist Ihr Kanal dicht? (452 KB)
- Abwassersatzung Stadt Konstanz (266 KB)
- Positionspapiere der DWA