Abwassergebühren
Einfach erklärt
- Gesplittete Abwassergebühr = Niederschlagswassergebühr + Schmutzwassergebühr
- Niederschlagswassergebühr: Abhängig von der Fläche, auf der Niederschlag nicht versickern kann, sondern abgeleitet wird
- Schmutzwassergebühr: Abhängig vom Frischwasserverbrauch
Wer bezahlt was?
Die Entsorgungsbetriebe Stadt Konstanz (EBK) sind für die störungsfreie Ableitung und verlässliche Reinigung des Konstanzer Abwassers verantwortlich. Kanalisation, Pumpwerke, Kläranlage – all das kostet Geld. Nicht nur der Betrieb, auch die Wartung, Sanierungen und Investitionen in die zukünftige Abwasserreinigung sind energie- und kostenintensiv. Einen Teil dieser Kosten übernehmen die Konstanzerinnen und Konstanzer mit der Abwassergebühr.
In Konstanz wird sie als sogenannte gesplittete Abwassergebühr berechnet und setzt sich aus zwei Teilen zusammen: Der Niederschlagswassergebühr und der Schmutzwassergebühr. Die Niederschlagswassergebühr wird auf Basis der versiegelten Flächen eines Grundstücks berechnet, von denen Regenwasser in den Kanal und damit zur Abwasserreinigung abgeleitet wird. Dabei ist die Größe der versiegelten Fläche ausschlaggebend. Wird die angeschlossene Fläche reduziert, damit mehr Niederschlagswasser auf dem Grundstück zurückgehalten, damit es im Erdreich versickern kann, kann auch die Niederschlagswassergebühr reduziert werden.
Die Schmutzwassergebühr wird nach dem individuellen Verbrauch veranschlagt und fällt für die Ableitung und Reinigung des verschmutzten Wassers an. Grundsätzlich bemisst sich die Schmutzwassergebühr der Konstanzerinnen und Konstanzer nach der Menge des Frischwassers, das bezogen und genutzt wurde. Denn, so die Grundannahme, alles, was an Wasser aus der Leitung kommt, fließt früher oder später durch die Konstanzer Kanalisation zur Kläranlage. Die Schmutzwassergebühren hängen demnach unmittelbar vom Frischwasserverbrauch ab. Es gibt Fälle, da geht die Gleichung „Frischwasser entspricht Schmutzwasser“ nicht auf – in Bäckereien wird Wasser zum Backen verwendet, in größeren Gartenanlagen Frischwasser zum Gießen. In diesen Fällen kann man sich einen Teil der Schmutzwassergebühren von den EBK rückerstatten lassen.
Abwassergebühren
Die Abwassergebühren werden mit dem Wirtschaftsplan 2023/2024 angepasst. Vor allem die aktuell hohen Preise für chemische Hilfsstoffe, Baustoffe und Energieträger müssen vernünftig einkalkuliert werden. Allerdings können die EBK bei den Abwassergebühren auf vorhandene Rückstellungen zurückgreifen. Damit können die größten Kostensteigerungen abgefangen und die Erhöhung der Abwassergebühren abgefedert werden.
Die Abwassergebühren setzen sich damit in den Jahren 2023 und 2024 folgendermaßen zusammen:
2022 | 2023 | 2024 | |
---|---|---|---|
Schmutzwassergebühr | 1,61 Euro / 1.000 Liter | 1,76 Euro / 1.000 Liter | 1,76 Euro / 1.000 Liter |
Niederschlagswassergebühr* | 0,70 Euro / m2 | 0,77 Euro / m2 | 0,79 Euro / m2 |
*pro m2 versiegelter Fläche
EBK Tipp
Bei Fragen zur Abwassergebühr oder einer möglichen Rückerstattung:
Am besten frühzeitig mögliche Unklarheiten ansprechen, bevor Zeit und Geld investiert werden! Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen gerne bei Fragen zum Thema Abwasser weiter.
Bei Fragen
- Zur Gesplitteten Abwassergebühr
Christoph Schweinbeck
Telefon: +49 7531 996-141Schweinbeck@ebk-tbk.de - Zur Rückerstattung der Schmutzwassergebühr
Bettina Schlegel
Telefon: +49 7531 996- 124
schlegel@ebk-tbk.de